Gelsenkirchen/Berlin. Die Bundesregierung will Kommunen in die Lage versetzen, besser gegen missbräuchliche Geschäfte mit Problem- oder Schrottimmobilien vorzugehen.

Die Bundesregierung will missbräuchliche Geschäfte mit Schrottimmobilien zulasten von Mietern und Kommunen gesetzlich verhindern. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch (13.3.) einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der vorsieht, dass Kommunen für zwangsversteigerte Gebäude künftig eine gerichtliche Verwaltung beantragen können, bis die Immobilie auch tatsächlich bezahlt ist.

Buschmann hatte im November 2023 exklusiv gegenüber der WAZ Gelsenkirchen angekündigt, dass seine Mitarbeiter an einem entsprechenden Gesetz arbeiten. Der Minister betonte, dass er das Problem mit den Schrottimmobilien nicht zuletzt aus seiner Gelsenkirchener Heimat allzu gut kennt. Der Ankündigung Buschmanns folgte nun der Regierungsbeschluss..

Kommunen sollen bei Gericht einen unabhängigen Verwalter bestellen können

Das Gesetz soll verhindern, dass der neue Eigentümer durch – oftmals überteuerte – Mieten erhebliche Gewinne erzielt, obwohl er den Gläubigern noch den Kaufpreis schuldet. Dabei werden sanierungsbedürftige Häuser oftmals für einen Preis weit über dem Verkehrswert ersteigert, vor der Übernahme wird aber nur die sogenannte Sicherheitsleistung bezahlt. Die Zahlung dieses kleinen Anteils reicht nach geltendem Gesetz aus, um das Gebäude zu nutzen, etwa zu vermieten. Zwar kommt es zu einer Wiederversteigerung, wenn das Gebot nicht bezahlt wird. Zwischen dem ersten Zuschlag und dem Wiederverkauf vergeht aber viel Zeit, in der erhebliche Gewinne durch den Missbrauch erwirtschaftet werden.

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Eine gerichtliche Verwaltung soll dies laut Gesetzentwurf verhindern. Mieteinnahmen würden dann an diesen Verwalter gehen, solange die ersteigerte Immobilie nicht wie zugesagt bezahlt ist. Beantragt werden könnte diese gerichtliche Verwaltung dem Wortlaut des Gesetzentwurfs nach für Gebäude, die bauliche Missstände oder Mängel aufweisen und dadurch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, die den gelten Nutzungsvorschriften nicht entsprechen oder „nicht angemessen“ genutzt werden. Dies kann etwa bei einer Überbelegung der Fall sein.

Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz.
Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz. © DPA Images | Britta Pedersen

„Ich setze mich sehr für dieses Gesetz ein, weil ich aus meiner Heimat Gelsenkirchen weiß, wie sehr Kommunen unter der Schrotthausmafia leiden“, erklärt Marco Buschmann. „Die Lebensqualität ganzer Kieze und Nachbarschaften leidet darunter. Häufig kommt es im Umfeld zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Ich freue mich, dass das Vorhaben nun bald im Bundestag beraten werden kann. Es ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Kommunen - und zur Bekämpfung eines ernsten sozialen Missstands.“