Gelsenkirchen. Ein vorbestrafter Kinderschänder aus Gelsenkirchen missbraucht erneut ein kleines Mädchen. Der Staatsanwalt hält ihn für extrem gefährlich.

Rund zehn Jahre lang war der Dreizentner-Mann aus Gelsenkirchen eingesperrt. Erst im Gefängnis, dann in der geschlossenen Psychiatrie. Als er „Urlaub“ bekam, suchte er sich sofort wieder ein kleines Mädchen. Jetzt droht dem vorbestraften Kinderschänder „Endlos-Haft“. Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag acht Jahre Gefängnis und die Anordnung der anschließenden und unbefristeten Sicherungsverwahrung beantragt – zum Schutz der Allgemeinheit. Der Anklagevertreter hält den 40-Jährigen für einen extrem gefährlichen Hangtäter. Selbst die langjährige Therapie habe keinen Erfolg gehabt.

Prozess: Gelsenkirchener war schon mal wegen schweren Kindesmissbrauchs verurteilt

Der Angeklagte war bereits 2009 vom Dortmunder Landgericht wegen schweren Kindesmissbrauchs zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Gleichzeitig hatten die Richter die zeitlich unbefristete Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Als ihm schließlich ein Langzeit-Urlaub genehmigt wurde, wurde der heute 40-Jährige sofort rückfällig.

Der Gelsenkirchener hatte sich mit dem Vater einer anfangs sechsjährigen Tochter angefreundet, obwohl ihm der Kontakt zu Kindern strikt verboten war. Er bot sogar an, das kleine Mädchen übers Wochenende zu sich zu nehmen. „Ein Freundschaftsdienst“, wie er sich offenbar ausgedrückt hat. In seiner Wohnung legte er der Grundschülerin Windeln an, gleichzeitig kam es zu schweren sexuellen Übergriffen. Bestreiten konnte der Angeklagte die Taten nicht. Er hatte alles mit seinem Handy gefilmt.

Windelspiele als Fetisch: Echte Reue sieht der Staatsanwalt nicht beim Angeklagten

„Es tut mir leid“, sagte er den Richtern unter Tränen. „Es gibt nichts, was ich sagen kann, das meine Fehler entschuldigen oder rechtfertigen kann.“ Die Windelspiele seien ein Fetisch gewesen. Er habe sich dadurch sexuelle Befriedigung erhofft. Echte Reue hat der Staatsanwalt im Laufe des Prozesses allerdings nicht gesehen: „Als der Angeklagte die Chance bekam, hat er sie sofort genutzt.“ Außerdem suche er die Schuld noch immer nicht bei sich.

Im Verfahren am Essener Landgericht hatte der Gelsenkirchener erzählt, dass die Sechsjährige selbst auf ihn zugekommen sei und gewickelt werden wollte. Genau, wie ihr kleiner Bruder, der zu Hause immer bemuttert werde. Auch dazu hatte der Staatsanwalt eine klare Meinung: „Das ist völlig fernliegend.“

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Durch das Geständnis des Angeklagten war der Grundschülerin zumindest eine erneute Aussage vor Gericht erspart geblieben. Nach Angaben ihrer Anwältin Christine Korn-Hanafi lebt das Mädchen in stabilen familiären Verhältnissen, ist gut in der Schule. „Jetzt kann sie hoffentlich mit der Vergangenheit abschließen.“

Der Angeklagte selbst hofft auf eine geringere Strafe und keine Sicherungsverwahrung. „Das hilft mir nicht“, sagte er den Richtern, die nun das Urteil sprechen müssen.