Sozialausschuss: Stadt und IAG bereiten sich auf Trennung bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen vor. Offener Brief der Wohlfahrtsverbände
Die Zukunft des Integrationscenters für Arbeit (IAG) stand am Mittwoch im Mittelpunkt der zweiten Sitzung des Sozialausschusses. Und das wird wohl bis auf Weiteres so bleiben. Die Verwaltung bereitet sich nämlich darauf vor, dass die Betreuung der Langzeitarbeitslosen ab 2011 nicht mehr aus einer Hand erfolgen wird, sprich: die Aufgaben von Stadt und Bundesagentur für Arbeit wieder formal getrennt wahrgenommen werden - wie vor Einführung von Hartz IV.
Das erklärte gestern Sozialdezernentin Henriette Reker. Die bisherigen Aussagen der neuen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ließen nicht den Schluss zu, dass die (bewährte) Praxis beibehalten wird, so die Dezernentin. Wie berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht das bisherige gemeinsame Modell „kassiert”. Eine Verfassungsänderung scheiterte in der Großen Koalition am Widerstand der CDU-Bundestagsfraktion.
Die Front gegen ein Aus für die Zusammenarbeit ist in Gelsenkirchen parteiübergreifend und beinhaltet auch CDU und FDP. Während die (Kommunal-)Politik offenbar keine Chance mehr auf eine Beibehaltung der derzeitigen Mischverwaltung sieht, hat die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände noch einmal die Initiative ergriffen: In einem offenen Brief an OB Baranowski und die überörtlichen Mandatsträger fordert die AG den Erhalt der „bewährten Strukturen” ein.
Man könne am SGB II (Hartz IV) vieles kritisieren, sagte Caritas-Chef Peter Spannenkrebs im Sozialausschuss. Aber: „Wenn etwas positiv ist, dann ist es die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Arbeitsagentur.” Mit den Bundesländern müsse im Bund der Weg für eine Verfassungsänderung frei gemacht werden, so die Wohlfahrtsverbände. Für die Haltung der Bundesregierung habe man „keinerlei Verständnis”. Entscheidungen sollten dort getroffen werden, wo die Menschen leben, wohnen und arbeiten. Es habe sich in Gelsenkirchen eine gute Kooperation entwickelt, „die im Sinne der Betroffenen nicht zerstört werden darf”.
Der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände gehören in Gelsenkirchen Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz, jüdische Gemeinde, der Paritätische sowie die Caritas an.