Gelsenkirchen/Essen. Ein verurteilter Sexualstraftäter aus Gelsenkirchen hat sich wieder an einem kleinen Mädchen vergangen. Er war auf „Langzeiturlaub“.

Die Therapeuten hatten offenbar keine Bedenken. Ende 2020 entließen sie einen verurteilten Sexualstraftäter vorübergehend aus der geschlossenen Psychiatrie. Die Zeit für einen Langzeiturlaub schien gekommen. Jetzt steht der 40-Jährige aus Gelsenkirchen wieder vor Gericht. Die Vorwürfe gleichen den früheren. Diesmal war sein Opfer ein siebenjähriges Mädchen.

Als die Wachtmeister den bulligen Drei-Zentner-Mann am Donnerstag in den Gerichtssaal führten, war er offenbar selbst erschüttert, dass wieder so weit gekommen ist. Ständig wischte er sich die Tränen aus den Augen. Bestreiten wollte er nichts. Das wäre allerdings auch schwer geworden.

40-jähriger Gelsenkirchener filmt sexuellen Missbrauch mit dem Handy - Fetisch: Mädchen in Windeln

Es gibt zahlreiche Handy-Videos, die zeigen, wie er sich an der damals siebenjährigen Tochter eines Bekannten vergeht. „Ich wollte ein Gefühl von früher wieder hochholen“, sagte der 40-Jährige den Richtern des Essener Landgerichts. „Ich dachte, dass ich dadurch Befriedigung bekomme.“

Das kleine Mädchen hatte während seines „Urlaubs“ mehrfach bei ihm übernachten dürfen. Der Vater schöpfte keinen Verdacht. Doch dann muss die Siebenjährige irgendwann doch erzählt haben, dass sie beim Angeklagten wieder Windeln tragen müsse. „Mein Fetisch“, wie der Gelsenkirchener im Prozess selbst erklärte.

Gelsenkirchener Polizei findet bei Wohnungsdurchsuchung belastende Sex-Videos

Als die Polizei seine Wohnung durchsuchte, fielen den Beamten auch die Missbrauchs-Videos in die Hände, die von der Grundschülerin gemacht worden sind. „Ich wollte eigentlich aufhören, weil ich gemerkt habe, dass das nicht gut ist“, so der Gelsenkirchener. Doch der Wille war offenbar nicht stark genug. „Mir ist das einfach entglitten.“

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Der Angeklagte war 2009 vom Dortmunder Landgericht wegen schweren Kindesmissbrauchs zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Gleichzeitig hatten die Richter die zeitlich unbefristete Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Dort saß der 40-Jährige bis zu seinem genehmigten Langzeiturlaub noch immer ein.

Vater des siebenjährigen Mädchens hat dem Angeklagten völlig vertraut

Nach seiner vorübergehenden Entlassung hatte er offenbar auch den Vater des Mädchens kennengelernt. Die beiden Männer verstanden sich gut, haben sich gegenseitig vertraut. Genau das hat der 40-Jährige schließlich ausgenutzt. „Für mich hat sich da eine Gelegenheit gegeben“, sagte er den Richtern.

Mit seinem Geständnis möchte er der Schülerin die Aussage vor Gericht ersparen. Deshalb wolle er die Anklage auch „abnicken“. Auch wenn im Detail nicht alles stimme. Im neuen Prozess droht ihm nun eine weitere Verurteilung und die erneute Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie. Urteil voraussichtlich Anfang Februar.