Gelsenkirchen. Trinkhallen, Gaststätten und ähnliche Betriebe in Gelsenkirchen standen jetzt im Fokus einer Kontrollaktion. Das alles wurde beanstandet.

Lebensmittel im Toilettenvorraum, Getränke ohne Pfand, unversteuerter Kaffee – und gefährliche Chips: Das waren nur einige der Verstöße, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Gelsenkirchen aus den Bereichen des Kommunalen Ordnungsdienstes, der Gewerbeabteilung und der Lebensmittelüberwachung gemeinsam mit dem Hauptzollamt Dortmund und der Polizei am Mittwoch aufdeckten. Kontrolliert wurden drei Trinkhallen, ein Supermarkt, ein Vereinsheim und drei Gaststätten. Die Aktion fand im Rahmen des Projekts „GeOS“ (Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit) statt.

In einer Trinkhalle stellte die Lebensmittelüberwachung zum wiederholten Mal einen Verstoß wegen unsachgemäßer Lagerung von Lebensmitteln fest, weshalb sofort ein Verwarnungsgeld erhoben wurde. Die Lebensmittel waren im Vorraum zur Mitarbeitertoilette gelagert worden. Ein Verkaufsverbot für eine Sorte Chips wurde in einer zweiten Trinkhalle ausgesprochen. Die sehr scharfen Chips sind Teil der aktuell beliebten „Hot-Chip-Challenge“, bei der junge Menschen sich in den sozialen Medien dazu herausfordern, vor laufender Kamera extrem scharfe Chips zu essen. Das Produkt wurde kürzlich wegen gesundheitlicher Bedenken vom Hersteller zurückgerufen.

Gelsenkirchener Gaststätten halten hygienische Standards nicht ein

In vier der acht überprüften Gebäude wurden insgesamt 819 pfandpflichtige Getränke ohne Pfand verkauft, dazu wurde jeweils ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Zudem wurden in einem Supermarkt 125 unversteuerte Pakete Kaffee sichergestellt. Aufgrund hygienischer Mängel unter anderem in der Fleischtheke, der fehlenden deutschen Kennzeichnung einiger Produkte sowie des Verkaufs von abgelaufenen Lebensmitteln wurden dort zudem Ordnungsverfügungen ausgesprochen.

Wir taggen GElsen: Videos und Bilder aus Gelsenkirchen finden Sie auch auf unserem Instagram-Kanal GEtaggt und auf TikTok. Oder besuchen Sie die WAZ Gelsenkirchen auf Facebook.

Fehlende Hinweise auf die Kameraüberwachung wurden im Supermarkt und zwei Gaststätten beanstandet, weshalb jeweils ein Verwarngeld erhoben wurde. In einer der Gaststätten wurden zudem hygienische Standards nicht eingehalten und nicht alle Produkte auf Deutsch gekennzeichnet, es gab dazu eine mündliche Belehrung. In einer weiteren Gaststätte fehlten die Stundenaufzeichnungen des Personals, es wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Im Umfeld der Kontrollaktion wurden, außerdem ein Verwarnungsgeld wegen einer weggeworfenen Zigarette erhoben sowie mehrere Parkverstöße erfasst.