Gelsenkirchen. Die Regierung hat Cannabis legalisiert. Doch auch jetzt darf in Gelsenkirchen nicht überall gekifft werden. Hier aber ist es möglich:

Wer nach der Legalisierung von Cannabis jetzt auch völlig legal in der Öffentlichkeit kiffen will, muss sich möglicherweise lange ein Plätzchen dafür suchen. Denn das Gesetz enthält Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die den öffentlichen Konsum von Cannabis in vielen Gegenden untersagen:

  • im Abstand von 100 Meter um Schulen, Kitas, Jugendzentren und Spielplätzen.
  • in öffentlich zugänglichen Sportstätten.
  • in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.

Cannabis-Gesetz: Jugendschutz führt zu riesigen Verbotszonen

Insbesondere in Großstädten ergeben sich durch die Überschneidungen der einzelnen Jugendschutzgebiete großflächige Verbotszonen, die ganze Stadtteile umfassen können. Unsere interaktive Karte (erreichbar über diesen Link) zeigt, wie groß diese Gebiete sind (orange Fläche), wenn allein Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spiel- und Sportplätzen berücksichtigt werden. Die Daten stammen aus dem freien Kartenprojekt Open Street Map (OSM) und sind nicht für jede Gegend vollständig. Fußgängerzonen werden dabei noch nicht mit betrachtet. Demnach ist aber fortan etwa gestattet, unmittelbar vor der Polizeiwache Süd zu kiffen.

Hier geht es zur interaktiven Karte:

Mit dem Button „Karte aktivieren“ oder der gezielten Ortssuche können Sie selbst die örtlichen Ausmaße des Gesetzentwurfes erkunden.

Nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund indes Klarheit gefordert, wie die neuen Vorschriften anzuwenden sind. „Die Kommunen erwarten von den Ländern, dass sie umsetzbare Regeln für den Vollzug der Regeln vor Ort festlegen“, sagte Hauptgeschäftsführer André Berghegger der Deutschen Presse-Agentur. Aus kommunaler Sicht blieben noch eine ganze Reihe offener Fragen.

Unklar ist den Städten und Gemeinden demnach, wie sie die Einhaltung der festgelegten Abstandregeln zu Schulen, Kitas oder Sportstätten kontrollieren sollen oder die vielen Regeln für die ab dem 1. Juli gestatteten Anbauvereine. Seit dem 1. April ist der Besitz, private Anbau und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland erlaubt. Es dürfen aber nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet.