Gelsenkirchen. Die Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale in Gelsenkirchen bietet allen Interessierten einen neuen Energiekosten-Rechner im Internet an.

Auch in Gelsenkirchen sorgen sich viele Menschen, ob sie auch künftig ihre Stromrechnung bezahlen können. Denn fast alle Anbieter, darunter auch die Grundversorger, haben laut der Verbraucherzentrale NRW die Preise pro Kilowattstunde deutlich erhöht, manche sogar verdoppelt oder verdreifacht.

Die Preisbremse greift rückwirkend ab März 2023

„Wer zum Jahreswechsel eine Preiserhöhung bekommen hat und nun höhere Abschläge bezahlen muss, der sollte wissen, dass die Abschläge ab März in vielen Fällen wieder niedriger sein werden“, betont Heike Higgen, Verbraucherberaterin in der hiesigen Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale. Wer derzeit mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen müsse, der würde nämlich dann von der Preisbremse profitieren.

Wir taggen GElsen: Videos und Bilder aus Gelsenkirchen finden Sie auch auf unserem Instagram-Kanal GEtaggt und auf TikTok. Oder besuchen Sie die WAZ Gelsenkirchen auf Facebook.

Besagte Preisbremse greife zwar erst ab März, doch rückwirkend würden dann auch die Kosten für Januar und Februar reduziert. „Die Entlastung für die ersten beiden Monate bekommen Haushalte dann beispielsweise im März gutgeschrieben“, weiß Higgen. Energieanbieter müssen den Verbrauchenden bis spätestens Ende Februar die neue Abschlagshöhe und die Entlastung durch die Preisbremse mitgeteilt haben.

Bei Zahlungsproblemen eine Ratenzahlung mit dem Stromanbieter vereinbaren

Wer aber schon jetzt wissen will, wie sich diese Regelungen für ihn persönlich auswirken, der kann dazu den interaktiven Energiekosten-Rechner der Verbraucherzentrale NRW benutzen. Dieser gilt auch für Gas und Fernwärme. Wer den Rechner nutzen will, muss aber den aktuellen Bruttopreis je Kilowattstunde für seinen Haushalt kennen. Fehlt diese Angabe, kann man sich direkt beim eigenen Energieversorger danach erkundigen. Auch der Grundpreis und eine Jahresverbrauchsprognose sind vonnöten. Wichtig: Die Preisbremse gilt nur für 80 Prozent des Verbrauchs.

Was tun, wenn die Kosten nicht bezahlt werden können oder eine Stromsperre droht? Betroffene sollten mit dem Energieversorger sprechen, ob eine Reduzierung des Abschlags für Januar und Februar möglich ist, rät die Verbraucherzentrale. Zudem könnten oftmals Ratenzahlungen vereinbart werden. Eine Abschaltung darf erst erfolgen, wenn der Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt und mindestens zwei Abschlagszahlungen nicht gezahlt wurden. Wer Zahlungsprobleme hat, kann beim Sozialamt oder beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen.

Weitere Infos im Netz unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/79061.