Gelsenkirchen. Im Arbeitsgerichtsverfahren des Psychiatrie-Facharztes Dr. Ayhan Yavuz gegen das EVK Gelsenkirchen hat die Kammer entschieden. Das Urteil:
Das Gericht hat bereits für ungewöhnlich viele Sitzplätze im Zuschauerraum gesorgt und dennoch müssen noch einige Verfahrensinteressierte draußen Platz nehmen, die mit dem im Frühjahr vom Evangelischen Klinikum Gelsenkirchen gekündigten Facharzt für Psychiatrie, Dr. Ayhan Yavuz, auf den nun anstehenden Arbeitsgerichtsprozess warten. Zuvor hatten sich bereits laut „Open Petition“ auch 4524 Unterstützer einer Petition angeschlossen, die sich mit dem Mediziner solidarisch erklärt.
Etwa 50 Frauen und Männer sind es, die am Mittwoch live verfolgen wollen, wie Richterin Birte Kensy angesichts der Vorwürfe entscheidet, der langjährige Oberarzt der psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) habe zahlreichen seiner Patienten unsachgemäß Medikamente verschrieben, Patientenaufklärungen nicht hinreichend durchgeführt und Akten unzureichend geführt.
So entschied die Richterin im Kündigungsschutzverfahren
Am Ende eines detailreichen Verfahrens blieb nach Ansicht der Kammervorsitzenden nicht mehr viel übrig, das den Vorwurf des Evangelischen Krankenhauses beweisen würde, Dr. Ayhan Yavuz hätte grobe Behandlungsfehler gemacht. Und so entschied die Zweite Kammer des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen in diesem Kündigungsschutzverfahren, dass das Krankenhaus den Facharzt für Psychiatrie zu unveränderten Bedingungen als Oberarzt weiter beschäftigen muss. Das Gericht stellt mit seinem Entschluss die Unwirksamkeit der Kündigung fest.
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Darüber hinaus muss das EVK Dr. Ayhan Yavuz ein Arbeitszeugnis ausstellen. Weil ihm ein solches durch das EVK bisher trotz seiner Nachfrage nicht ausgestellt worden sei, sei er in einem Bewerbungsverfahren um eine Stelle in einem anderen Krankenhaus nun auch nicht weiter gekommen, hatte Yavuz zuvor vor Gericht betont.
Gelsenkirchener Arzt ist enttäuscht vom Evangelischen Klinikum
Dr. Ayhan Yavuz ist zufrieden mit dem Urteil des Gerichts. Zuvor hatte der Arzt, der seit 1998 für das EVK tätig ist, während der Verhandlung aber auch deutlich klargemacht, wie bestürzt er über die Beschuldigungen der Klinikanwältin im Verfahren ist. „Alles was wir machen, machen wir, um schwerstkranken Menschen zu helfen und nicht, um diese Patienten in Gefahr zu bringen, wie Sie hier konstruieren“, so Yavuz in Richtung der Anwältin des Evangelischen Klinikums.