Gelsenkirchen. In Gelsenkirchen gehen 200 Vorschulkinder nicht zur Kita. Doch wer sind die Kinder, an denen das Angebot der frühkindlichen Bildung vorbeigeht?

Es ist eine alarmierende Zahl: In Gelsenkirchen haben derzeit rund 200 Vorschulkinder – also die Kinder, die im Sommer 2023 eingeschult werden sollen – keinen Kitaplatz, sind unversorgt in dieser so wichtigen Phase der (früh-)kindlichen Bildung. Die Stadt will nun ganz gezielt gegensteuern und appelliert an sämtliche Kindergärten und Kindertagesstätten in Gelsenkirchen.

Diese hohe Zahl, sie stammt aus einem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt und an die einzelnen Einrichtungen von Gekita und der freien Träger gegangen ist. Darin heißt es auch, dass bereits über 200 Vorschulkinder aufgenommen und weitere rund 100 Kinder in den sogenannten Erdmännchengruppen untergebracht werden konnten. Der Antrieb ist klar: Möglichst viele der 200 unversorgten Kinder sollen jetzt noch mit einer Betreuung und einem Bildungsangebot versorgt werden – um einen gelungenen Schulstart möglich zu machen.

Viele der unversorgten Kinder sind bislang noch gar nicht im Kitaportal der Stadt angemeldet

Im Gespräch mit der WAZ sagt Gelsenkirchens Bildungsdezernentin Anne Heselhaus: „Wichtig ist nun, dass die freien Restplätze möglichst schnell vergeben werden, alles nach vorne zu werfen und zu sehen: Haben wir da noch Potenzial?“ Im Mittelpunkt steht dabei das Kitaportal der Stadt: Es ist für die Verwaltung die Möglichkeit, an Informationen über die Auslastung der einzelnen Einrichtungen zu kommen.

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Zum Hintergrund: Viele der unversorgten Kinder sind bislang noch gar nicht im Kitaportal der Stadt angemeldet. In Deutschland besteht keine Kindergartenpflicht. So gesehen laufen die Kinder demnach schlicht unter dem Radar, wenn seitens der Erziehungsberechtigten kein Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte geltend gemacht oder genutzt wird. Eine Schulpflicht besteht aber sehr wohl – erst über das Schulamt sei zuletzt klar geworden, dass es noch weitere Kinder gibt, die kurz vor dem Eintritt in die Grundschule gefördert werden müssen.

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Doch wer sind diese Kinder, an denen das Angebot der frühkindlichen Bildung vorbeigeht? Es sind vor allem die Kinder, die für einen gelingenden Schulstart Vorbereitung brauchen. Die Zuwanderung schaffe besondere Gegebenheiten, erklärt Anne Heselhaus. Unter den unversorgten Kindern könnten aber beispielsweise auch ukrainische Flüchtlingskinder sein.

Ein weiterer Punkt, warum die Stadt in Form von Gekita Druck macht: Es geht um die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz. Die Stadt habe den Rechtsanspruch für eine Betreuung der Kinder über drei Jahren immer befriedigen können, erklärte Stadträtin Heselhaus noch Anfang Juni im WAZ-Interview. „Ob die Kinder – ihre finale Zahl ist mir noch nicht bekannt – alle versorgt werden können, kann ich erst beantworten, wenn die konkreten Rückmeldungen der freien Plätze in den Einrichtungen erfolgt sind“, erklärt Anne Heselhaus jetzt. Sie setzt trotzdem darauf, dass „die freien Restplätze schnell vergeben werden“. Denn jetzt sei noch Zeit, knapp elf Monate vor Schuljahresbeginn.

Im Zweifel zusätzliche Aufnahme durch genehmigungsfreie Überbelegungen vorgesehen

Von Bedeutung ist daher, so geht es aus dem Schreiben an die Einrichtungen hervor, den Status der gemeldeten Kinder innerhalb des virtuellen Kitaportals der Stadt regelmäßig zu pflegen. Das bedeutet konkret eine Änderung durch einen Klick, etwa bei angenommenen Platzzusagen oder bei Vertragskündigungen. Geleistet wird das von den Einrichtungen selbst. „Es handelt sich um die erste Abfrage dieser Art, da das Kitaportal ja noch nicht so lange in ,Betrieb’ ist“, erklärt Anne Heselhaus. Wie bei allen digitalen Systemen sei „gerade die kontinuierliche und zuverlässige Pflege der Daten von besonderer Relevanz“, so Heselhaus weiter.

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Und was, wenn alle vorhandenen Betreuungsplätze belegt sind? Dann ist eine zusätzliche Aufnahme durch genehmigungsfreie Überbelegungen vorgesehen, heißt es in dem Schreiben. In Zahlen: Einrichtungen mit bis zu 50 Plätzen können ein Vorschulkind aufnehmen, Einrichtungen mit 51 bis 100 Plätzen zwei Vorschulkinder, Einrichtungen mit über 100 Plätzen drei Vorschulkinder. „Gesetzlich ist es (durchaus) zulässig, bei Bedarf vorhandene Gruppen überzubelegen“, betont Anne Heselhaus. Das geht aus dem Kinderbildungsgesetz Kibiz hervor – die Überschreitung der Zahl der Kinder pro Gruppe soll demnach nicht mehr als zwei Kinder betragen.