Gelsenkirchen. Ein zehn Monate alter Junge stirbt nach schwersten Verbrennungen in Gelsenkirchen. Mutter von sieben Kindern ist seit dem Unglück traumatisiert.

Mirela C. wird sich noch lange mit dem Gedanken quälen, warum ihr Kind sterben musste. Sie hatte am 6. Oktober 2021 gerade das Essen zubereitet, als das jüngste ihrer sieben Kinder das Kabel in der Küche, an dem die Fritteuse befestigt war, herunterzog. Der zehn Monate alte Imanuel erlitt durch das Fett extreme Verbrennungen, an denen der Junge später verstarb. Die Mutter musste sich jetzt wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Noch heute ist der Frau, die aus Rumänien stammt, der Schock anzumerken. Sie könne sich nicht erklären, warum das Kind wieder in die Küche zurückgekommen sei, in der sich die Fritteuse befand. Dort hatte die 33-Jährige das Essen vorbereitet. Der Junge, der sich im Laufstall durch die Wohnung bewegte, sei noch nie zurück in die Küche gekommen. Die Mutter machte gerade den Abwasch an der Spüle und war erst durch die Schreie ihres Sohnes auf das Unglück aufmerksam geworden. Das Gericht wirft der 33-Jährigen vor, den Bereich um die Fritteuse nicht gesichert zu haben. Die Mutter hätte erkennen müssen, dass der kleine Immanuel das herunter hängende Kabel problemlos hätte herunterziehen können.

Junge erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen

Während Mirela C. das Essen zubereitete, hatte ihr Lebensgefährte die anderen Kinder abgeholt. Unmittelbar nach dem Unfall hatte die Mutter den Rettungsdienst verständigt und die Feuerwehr alarmiert. Im Marienhospital erlag der Junge dann seinen erheblichen Verletzungen. Am Oberschenkel, Gesicht und Schulter stellten die Ärzte die großflächigen Verbrennungen fest. Der medizinische Sachverständige geht davon aus, dass das Fett bis zu 80 Grad heiß gewesen sei. 35 Prozent des Körpers waren von den Verbrennungen betroffen. Die Schwere der Verletzungen hätte bei dem Jungen schließlich zum Multi-Organversagen geführt.

Die Angeklagte ist kaum in der Lage, detaillierte Angaben zum Unglück zu machen. Sie ist traumatisiert, hat Alpträume, kann über das Erlebte nicht sprechen. Im Familienverbund versucht sie, den Tod ihres Kindes gemeinsam zu verarbeiten. Sie leide auch darunter, immer noch in der alten Wohnung zu leben und keinen geeigneten Wohnraum zu finden, lässt sie über den Dolmetscher mitteilen.

Sie lebt seit 2012 in Deutschland, hat in Rumänien die Grundschule besucht aber keine Ausbildung begonnen. Ihr Lebenspartner, der zunächst gearbeitet hatte, ist jetzt arbeitsunfähig. Sie leben von Hartz IV und Kindergeld. In Zukunft dürfte die Wohnungssuche für die Großfamilie noch schwerer werden. Die hochschwangere Frau erwartet ihr achtes Kind.

Fahrlässige Tötung, aber keine Strafe

Staatsanwalt und Richter sind sich bei der Bewertung der Strafzumessung einig. Wenn die Folge einer Tat besonders gravierend für einen Angeklagten ist, kann eine Verurteilung auch ohne eine Strafe erfolgen. So kam es dann auch. Das Gericht sprach die Angeklagte der fahrlässigen Tötung zwar schuldig, sah aber von der Verhängung einer Strafe ab. Ein tragischer Unfall könne in jeder Familie vorkommen, meinte der Richter. Eine bessere Aufsicht, betonte er, wäre in dem Unglücksfall notwendig gewesen, dann wäre es nicht zu dieser Familientragödie gekommen.

Bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen bei der Anklage einer fahrlässigen Tötung. Ein Schuldspruch kann in extremen Fällen auch ohne Verhängung einer Strafe erfolgen. Die Folgen für die Frau, die ihren eigenen Sohn verlor, sind so schmerzhaft, dass eine zusätzliche Strafe unangemessen wäre. Es sei schmerzhaft genug, dass die Verurteilte mit ihrer Schuld leben müsse, meinte das Gericht.