Gelsenkirchen/Essen. Drei Jahre in Haft muss ein Gelsenkirchener wegen Kindesmissbrauchs und Kinderpornografie. Opfer des 72-Jährigen war seine Enkelin.

Wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs und des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie ist ein Gelsenkirchener Senior vom Landgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

Gelsenkirchener (72) missbraucht Enkelin zehn Mal, Bildband mit Kinderpornografie

Der 72-jährige Senior aus Gelsenkirchen zeigte sich bei der Hauptverhandlung am Montag vor der 25. Großen Strafkammer „vollumfänglich geständig“ und bestritt keinen der Tatvorwürfe.

Die Jugendschutzkammer hatte dem Angeklagten zur Last gelegt, einen 54-seitigen Bildband mit kinder- und jugendpornografischen Darstellungen zu besitzen. Weitere zahlreiche kinder- und jugendpornografische Fotos befanden sich außerdem auf zwei externen Festplatten, einem Computer sowie einem USB-Stick.

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Die schwerwiegendsten Straftaten sind aber diese: Der Gelsenkirchener missbrauchte seine 2009 geborene Enkelin mehrfach sexuell, indem er ihre nackte Vagina anfasste. Das Urteil gegen den 72-Jährigen fällten die Richter „wegen des sexuellen Missbrauchs in zehn Fällen“. Der Gesamttatzeitraum für alle ihm zur Last gelegten Straftaten erstreckt sich von 2007 bis Ende Februar 2020.

Die Hauptverhandlung in diesem Prozess war bereits für Anfang März dieses Jahres angesetzt, musste jedoch wegen Krankheit verschoben werden.