Gelsenkirchen. Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Krieg in ihrer Heimat flüchten, und in Gelsenkirchen angekommen sind, finden hier wichtige Informationen.

Wo erhalten Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Krieg in ihrer Heimat flüchten mussten, in Gelsenkirchen Hilfe? Welche Dokumente brauchen sie? Wie gelangen sie beispielsweise an eine Krankenkassenkarte? Oder können arbeiten? Wir haben wichtige Fragen für Menschen, die aus der Ukraine nach Gelsenkirchen geflüchtet sind, gesammelt und die Verwaltung der Stadt um Antworten gebeten:

Wo bzw. bei welcher Behörde müssen sich Geflüchtete melden, wenn sie in unserer Stadt ankommen? Was ist die erste Anlaufstelle? Wo gibt es erste Hilfe?

Über das Kontaktformular der Stadt (das Formular finden Sie hier) kann man sich direkt online bei der Ausländerbehörde Gelsenkirchen registrieren. Für ukrainische Geflüchtete hat die Stadt zudem eine erste Anlaufstelle in der Emscher-Lippe-Halle eingerichtet. Dort können Sie sich registrieren lassen und alle Fragen klären zur Unterkunft, finanziellen Unterstützung und ärztlichen Behandlungen. Sprachmittler helfen Ihnen dabei. Die Anschrift ist: Info-Punkt Ukraine, Emscher-Lippe-Halle, Adenauerallee 118, 45891 Gelsenkirchen. Öffnungszeiten: montags bis donnerstags: 9 bis 15 Uhr, freitags: 9 bis 12 Uhr.

Welche Aufenthaltsdokumente/Visa/Asyl-Dokumente brauchen die Flüchtlinge? Wo und wie erhalten sie diese Dokumente?

Sie können sich auch ohne Dokumente beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), bei jeder Erstaufnahmeeinrichtung, jeder Ausländerbehörde und auch auf jeder Polizeiwache ein Asylgesuch äußern. Ein Asylantrag muss nicht gestellt werden.

In Deutschland kann auch eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Das für die Verlängerung eines Kurzaufenthalts nötig.

Ebenso ist es aktuell auch möglich, für längerfristige Zwecke eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu beantragen, wenn die Erteilungsvoraussetzungen dafür erfüllt sind. Das kann etwa zum Zweck eines Studiums, der Ausbildung oder einer Tätigkeit als Fachkraft mit einer anerkannten Berufsqualifikation sein. Aktuell ist dazu kein Visum nötig.

Wenn eine Ausreise nach 90 Tagen nicht möglich ist, müssen Sie sich rechtzeitig vor dem Ablauf der 90 Tage an die für Sie zuständige Ausländerbehörde wenden. Die Ausländerbehörde finden Sie in Gelsenkirchen am Info-Punkt Ukraine.

Wie kommen die Flüchtlinge an eine Unterkunft? Bei welcher Behörde müssen sie sich melden? Worauf muss man bei privaten Unterkünften achten?

Im Kontaktformular der Stadt (siehe Frage „Wo bzw. bei welcher Behörde müssen sich Geflüchtete melden?...) können alle relevanten Angaben für die Wohnraumsuche gemacht werden.

Wie erhalten Geflüchtete Geld? An welche Behörde müssen sie sich wenden?

Es kann finanzielle Unterstützung nach dem sogenannten Asylbewerberleistungsgesetz beantragt werden. Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hilft hier:

Terminabsprache: (jeweils Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr) Meral Kütüklü, Telefon +49 (209) 169-5955, ukrainehilfe@gelsenkirchen.de. Arnold Swist, Telefon +49 (209) 169-5635, ukrainehilfe@gelsenkirchen.de. Für Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, werden in der jeweiligen Unterkunft Beratungstermine angeboten.

Wie kommen die Geflüchteten an eine Krankenkassenkarte? Welche Unterlagen sind dafür nötig?

Die Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung am Infopoint.

Erhalten die Flüchtlinge eine Fahrkarte für den ÖPNV? Wenn ja, wo erhalten sie diese? Welche Unterlagen benötigen sie dafür?

Ukrainische Geflüchtete können ab sofort kostenlos Busse und Bahnen der Bogestra nutzen. Als Fahrausweis dienen entweder so genannte „0-Euro-Tickets“, wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden, oder auch ein gültiges Ausweisdokument.

An welche Stelle muss ich mich als Geflüchtete wenden, wenn ich eine Arbeit suche?

Unter der Telefonnummer 0911 178 – 7915 ist eine Hotline der Bundesagentur für Arbeit zu erreichen. Dort gibt es erste Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in ukrainischer Sprache. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr erreichbar.

Unter www.arbeitsagentur.de gibt es zudem einen Link zu einer Internetseite auf ukrainisch mit entsprechenden Informationen.

Wie erhalte ich einen Kita-Platz oder einen Schul-Platz für mein Kind?

In Deutschland gibt es eine Schulpflicht für Minderjährige. In Nordrhein-Westfalen gilt sie ab dem fünften bis sechsten Lebensjahr für die Dauer von mindestens zehn Jahren.

Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die aktuell mit ihren Familien aus der Ukraine nach Gelsenkirchen flüchten, werden vom Kommunalen Integrationszentrum Schulen zugewiesen, um so eine Aufnahme, Betreuung und Förderung bestmöglich zu organisieren. Dabei erhalten die Familien auch eine Beratung zur angemessenen Beschulung ihrer Kinder.

Es ist allerdings nicht möglich, Kinder bzw. Jugendliche direkt an öffentlichen Schulen in Gelsenkirchen anzumelden. Die Familien werden daher gebeten, zur Klärung des Schulbesuches einen Termin beim Kommunalen Integrationszentrum zu vereinbaren:

Für den Grundschulbereich (Schulklassen 1 bis 4):

Für die weiterführenden Schulen: (Schulklassen 5 bis maximal 13):

Die Anmeldungen für einen Kita-Platz erfolgen über das Kitaportal Gelsenkirchen (hier geht es zur Internetseite).

Wo erhalten Frauen und Mädchen Hilfe, die Gewalt erfahren haben?

Sie sollten sich melden bei: Frauenberatungs- und Kontaktstelle e. V., Ansprechpartnerin: Johanna Beckmann, Tel. 0209 207713, beckman@frauenberatung-ge.de, info@frauenberatung-ge.de.

Wie finde ich einen Arzt, wenn ich krank bin? Wie finde ich einen Arzt für meine Kinder? Wo gibt es eine Notfallpraxis?

Notsituationen
In Notsituationen wählen Sie bitte den Notruf 112 oder gehen Sie direkt zu einem Krankenhaus. So ist eine erste medizinische Versorgung möglich, auch ohne eine Krankenversicherung zu haben.

Krankenhilfe
In Deutschland braucht man zwar eigentlich eine Krankenversicherung, die die Kosten trägt, geflüchtete Menschen erhalten aber eine Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Krankenhilfe übernimmt auch die Kosten für regelmäßig notwendige Behandlungen oder für die Versorgung mit Medikamenten.

Medikamente
Manche Medikamente müssen von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben werden. Sonst sind sie nicht erhältlich.

Unterstützung

Wenn Sie Hilfe brauchen, hilft die Stadtverwaltung Gelsenkirchen:

Terminabsprache:
(Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr)
Meral Kütüklü
Telefon +49 (209) 169-5955
ukrainehilfe@gelsenkirchen.de
Arnold Swist
Telefon +49 (209) 169-5635
ukrainehilfe@gelsenkirchen.de

Wo erhalten Geflüchtete gratis Kleidung oder Lebensmittel?

Kleidung können Sie bei den Kleiderkammern erhalten. Von der Stadt Gelsenkirchen werden zwei Kleiderkammern und ein Second-Hand-Laden betrieben. Öffnungszeiten Ladenlokal Ewaldstraße 26: Mo. bis Fr. 10 bis 18 Uhr. Es gibt darüber hinaus Kleiderstuben der Caritas, des Deutschen Roten Kreuzes, der St. Urbanus Gemeinde und die Fundgrube der AWO. Bei den jeweiligen Organisationen erhalten Sie mehr Informationen.

Wer hilft Geflüchteten, wenn sie weitere Fragen habe?

Für geflüchtete Menschen gibt es vor Ort im jeweiligen Stadtteil der Stadt Gelsenkirchen verschiedene Hilfen, die von Verbänden angeboten werden. Am besten rufen Sie dort an oder schreiben eine E-Mail.

Wer in welchem Stadtteil angesprochen werden kann, zeigt die folgende Übersicht:

  • Wohnen Sie im Stadtteil Buer, Resse, Resser Mark, Erle, Horst oder Heßler wenden Sie sich an: Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V., Ansprechpartnerin: Katharina Küsgen, Tel. 0209 9831772, kuesgen@meinediakonie.de
  • Wohnen Sie in Ückendorf, Neustadt, oder Bismarck-Süd wenden Sie sich an: Caritasverband für die Stadt Gelsenkirchen e.V., Ansprechpartner: Michael Niehaus, Tel. 0209 957146510, Mobil: 0174 3980071, michael.niehaus@caritas-gelsenkirchen.de
  • Wohnen Sie in Scholven, Hassel, Schalke-Nord, Bismarck-Nord oder Bulmke-Hüllen wenden Sie sich an: DRK-Kreisverband Gelsenkirchen e.V., Ansprechpartner: Michael Mrowietz, Tel. 0209 9838341, Mobil. 0151/ 16325147, michael.mrowietz@drk-ge.de
  • Wohnen Sie in Rotthausen, Altstadt, Feldmark oder Schalke-West wenden Sie sich an: Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Gelsenkirchen / Bottrop, Ansprechpartner: Karim Ahmed, Tel. 0209 17918253 oder Tel. 0209 17733061, Karim.Ahmed@awo-gelsenkirchen.de

Wohnen Sie in Schaffrath, Buer-West oder Schalke-Ost wenden Sie sich an: Die PariSozial - gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbH in der Region Emscher-Lippe, Ansprechpartner: Felix Wurmes, Tel. 0209 9132828, wurmes@parisozial-emscher-lippe.de

Leider nutzen manche Menschen die Notsituation anderer aus und machen unseriöse Angebote. Auf dieser Seite der Polizei erfahren sie, worauf Sie achten müssen.