Gelsenkirchen. Eine Reihe von Corona-Lockerungen sind in Kraft getreten. Was in Gelsenkirchen gilt und wer von den neu gewonnen Freiheiten vor allem profitiert.

Ab Freitag werden die Corona-Regelungen in einem zweiten Schritt gelockert. Vor allem Kinder und Jugendliche profitieren. Das steht in der Schutzverordnung.

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Die Inzidenzen sinken, das Infektionsgeschehen in der Corona-Pandemie nimmt beständig ab. Deshalb können die jüngst beschlossenen Lockerungen der Corona-Regeln wie geplant in Kraft treten. Nach Vorgabe der neuen Schutzverordnung kehrt vor allem für Kinder und Jugendliche wieder ein großes Stück Normalität zurück. In vielen Bereichen gehen damit auch komplette (Wieder-)Öffnungen einher.

Gelsenkirchen: Die nächsten Öffnungsschritte im Schnell-Überblick

  • Gastronomie und Übernachtungsangebote: 3G statt 2G
  • Diskotheken und Clubs öffnen: Es gilt die 2G-plus-Regel
  • Großveranstaltungen mit 2G bzw. 2G plus: Im Innenbereich ist eine maximale Auslastung von 60 Prozent erlaubt und maximal 6000 Zuschauer; im Außenbereich dürfen es eine maximale Auslastung von 75 Prozent und maximal 25.000 Zuschauer sein.
  • Für Kinder und Jugendliche fallen die Zugangsbeschränkungen komplett weg

Gelsenkirchen: Die neuen Corona-Lockerungen im Detail

Ausführlich erklärt heißt das, dass nun auch Ungeimpfte ins Restaurant, in eine Kneipe oder in ein Hotel gehen können - Bedingung: ein gültiger negativer Schnelltest. Es gilt hier also künftig 3G, das bedeutet geimpft, genesen oder getestet. Gleiches trifft auf den Besuch von Museen, Konzerten und weiteren Kultureinrichtungen zu – ebenso wie für den gemeinsamen Sport draußen und drinnen.

Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, können nun auch wieder Clubs und Diskotheken unter Einhaltung der 2G-plus-Regel mit aktuellem Schnelltest öffnen. Das heißt: Teilnehmen dürfen nur Immunisierte, die zusätzlich über einen aktuellen Test oder eine Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen. Die Maskenpflicht entfällt.

Bei Großveranstaltungen ab 1000 Personen gelten in NRW die 2G-plus-Regeln und zusätzliche Maskenpflicht, jetzt aber werden mehr geimpfte oder genesene Zuschauer zugelassen. In Innenräumen sind demnach maximal 6000 Menschen, bei einer maximalen Auslastung von 60 Prozent zulässig. Und im Freien darf bei einer maximalen Auslastung von 75 Prozent die Obergrenze von 25.000 Zuschauern nicht überschreiten.