NRW hat die Corona-Regeln abermals verschärft. Doch es gibt unterschiedliche Auffassungen zur 2Gplus-Verordnung in Fitnessstudios. Darum geht’s.

Ab dem 28.12. hat in NRW zum Sport in Innenräumen nur noch Zutritt, wer genesen oder vollständig geimpft und zusätzlich getestet ist (2G-Plus). Das sieht die neue Coronaschutzverordnung der NRW-Landesregierung vor. Wer etwa ins Fitnessstudio möchte, der muss immunisiert sein und sich testen. Eine klare Sache also? Mitnichten, meint Sportpark-Geschäftsführer Martin Rinke.

„Einmal mehr ist eine Coronaschutzverordnung der nordrhein-westfälischen Landesregierung uneindeutig und wird in den nächsten Tagen konkreter ausformuliert werden müssen“, ärgert sich der Gelsenkirchener Unternehmer.

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Fitnessstudios werden nicht mehr ausdrücklich – anders als in der Vergangenheit – in der Verordnung erwähnt. Im konkreten Fall geht es um den Paragrafen 4.

Die Verordnung differenziert zwischen der „gemeinsamen“ (2G-Plus) und der „nicht gemeinsamen Sportausübung“ (2G). Die entscheidende Frage ist nun, ob das Trainieren im Fitnessstudio eine „gemeinsame Sportausübung“ im Sinne der Verordnung ist. „Wir sind der Auffassung, dass jedenfalls außerhalb der Kurse das Trainieren eines Mitglieds bei gleichzeitiger Anwesenheit anderer trainierender Mitglieder keine gemeinsame Sportausübung im Sinne der Verordnung ist“, erklärt Branchenanwalt Dr. Hans Geisler, der auch den Schalker Sportpark vertritt.

„Weltfremdheit“ mit der „uneindeutige“ Verordnungen immer wieder von jetzt auf gleich erlassen werden

Martin Rinke versucht nun schon seit der Veröffentlichung der neuen Verordnung – am Abend des 23. Dezembers – vergeblich Antworten vom Land zu bekommen, unter welchen Bedingungen der Sportpark und andere Studios ihren Gästen ab dem 28.12. Zutritt gewähren dürfen.

Auf dem Parkplatz des Sportparks an der Kurt-Schumacher-Straße kann man sich zwar testen lassen, die „Weltfremdheit“ mit der „uneindeutige“ Verordnungen immer wieder von jetzt auf gleich erlassen würden, sei aber ein grundsätzlicheres Problem, ärger sich Rinke.

Das Düsseldorfer Gesundheitsministerium erklärte auf WAZ-Nachfrage am Montagnachmittag indes, dass es die Regel für eindeutig halte und für der Zutritt zu Fitnessstudios 2Gplus gilt.