Gelsenkirchen. Vier Wochen nach Einführung von 3G in Bussen und Bahnen in Gelsenkirchen zieht die Bogestra Bilanz. So viele Fahrgäste hatten keinen Nachweis.
In den zurückliegenden vier Wochen hat die Bogestra über einen privaten Dienstleister die schärferen Corona-Regeln in Bussen und Bahnen kontrollieren lassen. Kontrolliert wurde nach Angaben von Bogestra-Sprecherin Sandra Bruns „stichprobenartig - schließlich sind Kontrollen in einem offenen System wie dem ÖPNV aufgrund der Vielzahl an Haltestellen und dem häufigen Fahrgastwechsel kaum flächendeckend zu realisieren“. Impfausweise, Genesungsnachweise sowie Testergebnisse müssen also zum Beispiel nicht beim Einstieg beim Fahrpersonal vorgezeigt werden. Mit dabei bei den Kontrollen waren auch Kommunaler Ordnungsdienst und Polizei.
Bogestra-Sprecherin: Stichprobenkontrollen im gesamten Betriebsgebiet
„Wir haben mehrere Tausend Fahrgäste im gesamten Betriebsgebiet kontrollier, zu unterschiedlichsten Zeiten und auf diversen Linien – so zum Beispiel auf den Linien 301, 302, 306, 308, U35, 345 und 355“, berichtet Bruns weiter. Dabei hätten die Mitarbeitenden einen hohen Zuspruch der Fahrgäste erfahren, nur vereinzelt sei es zu Diskussionen mit Fahrgästen ohne 3G-Nachweis gekommen. Diese Kunden mussten unter anderem das Fahrzeug an der nächsten Haltestelle wieder verlassen
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Zwei Prozent der Fahrgäste hatten keinen 3G-Nachweis in Gelsenkirchen und Bochum
„Durchschnittlich wurden auf den Linien rund zwei Prozent der Fahrgäste ohne einen 3G-Nachweis angetroffen“, lautet das Fazit der Bogestra-Sprecherin, die Tendenz sei mit steigendem Bekanntheitsgrad der Vorgaben und zunehmender Impfquote weiter abnehmend. Absolute Zahlen nannte Bruns nicht. 2020 hatte das Verkehrsunternehmen nach eigenen Angaben 111,73 Millionen Fahrgäste.
Seit Ende November gilt in ganz Deutschland die 3G-Regelung in Bus und Bahn zusätzlich zur Maskenpflicht. Für die Fahrgäste im ÖPNV bedeutet diese Vorgabe, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Ausgenommen von der 3G-Regel werden Kinder sowie Schülerinnen und Schüler aufgrund der regelmäßigen Testungen in den Schulen. Der Schülerausweis gilt in NRW vom 27. Dezember 2021 bis 9. Januar 2022 aufgrund der Ferien jedoch nicht als Testzertifikat.
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