Gelsenkirchen. Der Schülerausweis gilt in den Weihnachtsferien nicht mehr als Testzertifikat. Was Schülerinnen und Schüler in Gelsenkirchen beachten müssen.
In wenigen Tagen beginnen die Weihnachtsferien für tausende Schülerinnen und Schüler in Gelsenkirchen. Die Bogestra macht darauf aufmerksam, dass bei der Nutzung von Bus und Bahn in der schulfreien Zeit (24. Dezember bis 9. Januar) eine veränderte Regelung beim 3G-Nachweis gilt.
Bus und Bahn in Gelsenkirchen: 3G-Nachweis ist Pflicht für Schüler in den Ferien
„Der Schülerausweis gilt in dieser Zeit nicht als Testzertifikat“, erklärte Bogestra-Sprecher Christoph Kollmann. Wei während der Ferien nicht die üblichen, regelmäßigen Tests in der Schule stattfinden können, wurde das Infektionsschutzgesetz angepasst. In dieser Zeit benötigen alle Schülerinnen und Schüler ab sechs Jahren für ihre Fahrt mit Bus und Bahn einen 3G-Nachweis: Geimpft, genesen oder getestet.
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