Gelsenkirchen/Essen. Das Landgericht Essen hat einen Gelsenkirchener Drogenhändler verurteilt. Das wurde dem 36-jährigen Mann vom Gericht zusätzlich noch auferlegt.
Wegen des „bewaffneten Handels mit Drogen“ hat das Essener Landgericht einen Mann (36) aus Gelsenkirchen zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt.
Polizei findet bei Wohnungsdurchsuchung in Gelsenkirchen Drogen, Messer und Eisen-Baseballschläger
Normalerweise liegt der Strafrahmen bei fünf bis 15 Jahren, das Urteil wurde in dem Fall aber abgemildert, unter anderem weil der 36-jährige Michael S. nach Angaben von Gerichtssprecher Thomas Kliegel „ein vollumfängliches Geständnis abgelegt hat“. Der Mann sei zwar polizeilich schon vormals in Erscheinung getreten, aber in Sachen Drogen kein Wiederholungstäter. Die früheren Delikte waren anders gelagert.
Außerdem sahen die Richter den Gelsenkirchener als Kleinhändler an, bei einem Großdealer hätten die Einsatzkräfte wesentlich größere Mengen an Beweisen gefunden, sehr wahrscheinlich im „Kilo-Bereich“. Als die Wohnung des Gelsenkircheners am 13. März 2019 von der Polizei durchsucht wurde, fanden die Beamten unter anderem rund 39 Gramm Amphetamin, 54 Gramm Marihuana, 122 Gramm Ecstasy sowie dazu noch Chemikalien, Verpackungsmaterial und Feinwaagen.
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Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte mehrere Einhandmesser und einen massiven Eisen-Baseballschläger, eine Geldzählmaschine sowie 5500 Euro Bargeld sicher. Nach Einschätzung der XVI. Großen Strafkammer dienten die Waffen dazu, sich zu schützen. Bei Drogengeschäften, so der Gerichtssprecher weiter, komme es öfter zu Rauben.
Geldauflage für Gelsenkirchener Dealer: 5500 Euro gehen an Anti-Drogen-Initiative
„Das Gericht hat den Mann zusätzlich noch zu 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt“, erklärte Thomas Kliegel. Außerdem habe er eine Geldauflage in Höhe von 5500 Euro erhalten. Das Geld fließt der Hilfsorganisation „Keine Macht den Drogen“ zu. Das sichergestellte Bargeld aus der Wohnung von Michael S. konnte nicht eindeutig zugeordnet werden, das Gericht entschied sich daher, die Anti-Drogen-Initiative zu unterstützen.
Der Gelsenkirchener erhielt zusätzlich die Auflage, sich einer Suchtbehandlung zu unterziehen. Damit verbunden ist auch eine sogenannte „Abstinenzweisung“. Das bedeutet, so Thomas Kliegel, „dass sich der Verurteilte medizinisch regelmäßig kontrollieren lassen muss.“ Wird ihm Drogenkonsum nachgewiesen, kann die Bewährung aufgehoben werden und der 36-Jährige muss dann doch noch ins Gefängnis.
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