Gelsenkirchen. Der Betriebsrat der Beschäftigten des Maritim-Nachfolgers Plaza streitet mit der Leitung vor dem Gelsenkirchener Arbeitsgericht. Darum geht es.
Es rumpelt zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Firmenleitung des Maritim-Hotel-Nachfolgers Plaza: Die Parteien streiten sich derzeit vor dem Gelsenkirchener Arbeitsgericht über Dienstpläne, Arbeitszeiterfassung und das Honorar des Rechtsanwaltes, den der Betriebsrat in dem Rechtsstreit beauftragt hat.
Gelsenkirchen: Betriebsrat des Maritim-Hotel-Nachfolgers Plaza streitet vor Gericht
Vor Gericht wird offensichtlich, dass der Rechtsvertreter von Plaza andere Vorstellungen über Rechte des Betriebsrates hat, wie dieser sich anwaltlicher Hilfe bedienen darf. Dabei müssen Arbeitnehmervertreter in der Auswahl ihrer Rechtshilfe nicht auf die Vorschläge des Arbeitgebers eingehen, sich für einen bestimmten Juristen zu entscheiden, nur weil er kostengünstiger arbeitet.
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Der Arbeitgeber warf dem Betriebsrat weiter vor, keine Vergleichsangebote eingeholt zu haben und gegen seine Mitwirkungspflicht verstoßen zu haben, als er seine Zustimmung zu einem seiner Meinung nach fehlerhaft aufgestellten Dienstplan verweigerte. Unruhe und Angst sollen nach dem damaligen Vorwurf unter den noch 56 von ehemals 70 Mitarbeitern geherrscht haben. Die Kammervorsitzende erklärte, dass bei einem Auftrag des Betriebsrates an einen Anwalt keine Zahlungsmodalitäten aufgeführt werden müssen. Der Betriebsrat habe das Recht auf die Wahl eines eigenen Anwalts.
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Für Timm Skonecka, Anwalt des Betriebsrates, ist es verständlich und auch ratsam, dass sich Arbeitnehmervertreter in Fragen zu Betriebsvereinbarungen über Dienstpläne oder Arbeitszeitkonten Hilfe von Experten einholen. Eine Einigung, so versicherte Plaza-Anwalt Tim Herpolsheimer, strebe auch der Arbeitgeber an. Auch Plaza habe ein Interesse daran, dass der Betriebsrat beratend begleitet werde, nicht aber zu den verlangten Sätzen. Der Anwalt des Betriebsrates erklärte sich bereit, seinen Stundensatz von 330 Euro reduzieren zu wollen. Bis heute vertritt er den Betriebsrat, ohne ein Honorar durch den Arbeitgeber erhalten zu haben. Denn eingewilligt in seine Tätigkeit hat der Arbeitgeber noch nicht.
Ein weiteres Ärgernis ist für den Betriebsrat die Einführung und Anwendung der Software Gastromatic, die gegen seinen Willen installiert worden ist. Auch persönliche Daten von Mitarbeitern seien übermittelt worden, erklärte Betriebsratsvorsitzende Heike Gabel. Später sei die App nach dem Einspruch des Betriebsrates deaktiviert worden.
Kurzarbeit im Gelsenkirchener Plaza – Maritim-Nachfolger saniert doch nicht?
Ärger gab es für Plaza auch im Zusammenhang mit einer Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit. Sie wurde zum Monatsende November gekündigt. Zuvor hatte die Arbeitsagentur die Genehmigung für die Zahlung von Kurzarbeitergeld im Zeitraum der Corona-Pandemie widerrufen. Offensichtlich hatte man auch in der Agentur den Eindruck, dass mit ihrer Zahlung nicht der Schutz der Gesundheit, sondern die Hotelsanierung gefördert werden könnte. Der Hintergrund: In Aushängen kündigte Plaza damals an, dass man die 221 Zimmer renovieren wolle und im nächsten Jahr wieder öffnen werde. Doch bis heute sind keine Bauarbeiter zu sehen, Hotelbuchungen gibt es weiterhin. [Lesen Sie auch: Plaza baut um – Ex-Maritim im Gelsenkirchener Stadtgarten bleibt bis 2022 zu]
Vier Verfahren vor dem Arbeitsgericht
In vier Verfahren streiten Betriebsrat und die Plaza-Gruppe um Betriebsvereinbarungen, die Einrichtung einer Software eines externen Dienstleisters und das Honorar für einen Anwalt für den Streit vor dem Arbeitsgericht. Einen weiteren Anhörungstermin hat das Gericht für den 19. Januar festgelegt. Zum 1. August hatte die Plaza Hotelgroup GmbH mit Sitz in Heilbronn das Maritim – Gelsenkirchens größtes Hotel – übernommen. Es soll unter der Marke Plaza Premium im Vier-Sterne-plus-Segment geführt werden.
Noch haben sich die Parteien nicht angenähert. Das Gericht wird zum Kammertermin am 1. Februar laden und eine Entscheidung verkünden. Bis dahin haben Betriebsrat und Arbeitgeber Zeit, dem Gericht ihre jeweiligen Standpunkte zu verdeutlichen. Möglich ist auch eine vorherige Einigung, bei der das Gericht dann endgültig den Streitfall ad acta legen könnte.