Gelsenkirchen. Gegen die Erweiterung der Deponie Emscherbruch in Gelsenkirchen wird es von städtischer Seite keine Klage geben. Das sind die Gründe.

Die Stadt Gelsenkirchen schätzt die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten einer Klage gegen die genehmigte Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch an der Stadtgrenze von Gelsenkirchen und Herne als zu gering ein. Eine kommunale Klage wird es daher nicht geben. Dafür sagte die Verwaltung einer möglichen Klage über die Bürgerinitiative (BI) „Uns stinkt’s“ Unterstützung zu.

Stadt Gelsenkirchen: Kein kommunales Recht wird verletzt, eine Klage würde abgewiesen

Stadtbaurat Christoph Heidenreich erläuterte in der gemeinsamen Sitzung von Umweltausschuss und Bezirksvertretung Ost im am Dienstag im Hans-Sachs-Haus die Situation für die Stadt. Demnach sieht die Verwaltung weder „formale Fehler“ in dem beendeten Planfeststellungsverfahren noch eine Klagebefugnis auf Basis „subjektiven Rechts der Kommune“.

Mögliche Ansatzpunkte der Stadt für eine Klage, etwa das Recht auf Selbstverwaltung, das Selbstgestaltungsrecht, der Schutz der kommunalen Infrastruktur, würden nicht tangiert, lautete die Erklärung. „Eine Klage würde vom einem Verwaltungsgericht von daher noch nicht einmal zugelassen werden, weil sie ungerechtfertigt wäre.“ Eine Klage müsste bis spätestens 2. November eingereicht werden.

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Die Bürgerinitiative „Uns stinkt’s“, die ein Rederecht eingeräumt bekam vor den Gremien, hatte an dieser Darstellung Zweifel und verwies auf die Städte Datteln und Kamp-Lintfort. Ihr Einwand war verbunden mit der Bitte an die Verwaltung, zu prüfen, warum dort Klagen auf den Weg gebracht werden. Unterstützung bekamen die Anwohner aus den Fraktionen.

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Mit Blick auf Herne, wo ebenfalls über eine Klage gegen die Deponiererweiterung nachgedacht wird, teilte der Umweltausschussvorsitzende Manfred Leichtweiß mit, dass sich „die Nachbarkommune in der Frage noch nicht endgültig positioniert“ habe.

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Davon unabhängig sagte die Stadt Gelsenkirchen der Bürgerinitiative Unterstützung zu, falls sie den alternativen Weg einer Bürgerklage anstrebe. „Eine Rechtsberatung“, so der Stadtbaurat, „ist aber ausgeschlossen.“ Möglicherweise bekommt die BI Hilfe in Sachen Klage von anderer Seite, wie Leichtweiß bekanntgab. Und zwar über den „Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland“ (BUND).