Gelsenkirchen. Hunde erfreuen sich in Gelsenkirchen großer Beliebtheit. Das spült deutlich mehr Geld in die Stadtkasse. Wie hoch die Hundesteuereinnahmen sind.

Offenbar haben in der Corona-Krise die Gelsenkirchener ihre Liebe zu Vierbeinern entdeckt. Das geht aus dem Vergleich der Hundesteuereinnahmen hervor, wie das Statistische Landesamt meldet. Demnach sind die Einnahmen deutlich angestiegen.

Gelsenkirchen nimmt im ersten Halbjahr 946.827 Euro an Hundesteuer ein

Nach Angaben der Statistiker hat die Gelsenkirchener Verwaltung in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 946.827 Euro an Einnahmen aus der Hundesteuer verbucht. Im Vergleich dazu: Im ersten Halbjahr 2019 waren es 831.676 Euro, im ersten Halbjahr 2020 bereits schon 877.460 Euro. Demnach haben sich die Hundesteuereinnahmen um 7,9 Prozent im Vorjahresvergleich und sogar um 13,8 Prozent gegenüber dem Wert von vor zwei Jahren erhöht.

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Die Entwicklung der Hundesteuereinnahmen in den 396 Städten und Gemeinden des Landes NRW im ersten Halbjahr 2021 war indes unterschiedlich: Die höchsten Zuwächse im Vergleich zu den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 hatten Köln (+298.000 Euro), Meerbusch (+262.500 Euro) und Dortmund (+182.500 Euro). Die höchsten Rückgänge ermittelten die Statistiker für die Städte Ahlen (-132.400 Euro), Steinfurt (-84.900 Euro) und Gummersbach (-40.000 Euro).

Für einen Hund fallen in Gelsenkirchen 129 Euro an Steuern an

Die Gemeinden legen die Höhe der Steuer mittels Hundesteuersatzung nach der Zahl bzw. der Gefährlichkeit der Tiere fest. Hier werden bestimmte Rassen zum Teil explizit angegeben. Die finanzielle Belastung der Hundehalter ist regional sehr unterschiedlich. So verzichtet beispielsweise die Stadt Ahlen bei nur einem Hund ganz auf die Hundesteuer – in Solingen werden nach der aktuellen Hundesteuersatzung circa 150 Euro für einen Hund fällig.

In Gelsenkirchen schlagen für einen Hund jährlich 129 Euro zu Buche, für drei Hunde und mehr sind 168 je Tier fällig und für gefährliche Hunde 627 Euro je Tier. Zahlbar sind die Beträge meist quartals-, halbjahres- oder jahresweise. Die Höhe der Hundesteuereinnahmen erlaubt daher keine Rückschlüsse auf die Zahl der besteuerten Tiere.