Gelsenkirchen. Gelsenkirchen befindet sich ab Donnerstag wieder in der Inzidenzstufe eins. Was das für Auswirkungen im Alltag hat.
Für Gelsenkirchen gelten nach Angaben der Stadt ab Donnerstag, 5. August, die Regeln der Inzidenzstufe eins. Was das unter anderem bedeutet:
Kontakte: Für Geimpfte und Genesene gelten keine Kontaktbeschränkungen. Für alle anderen gilt: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten. Außerdem sind Treffen mit bis zu 100 Menschen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt, wenn sie negativ getestet sind.
Maskenpflicht: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
Ausnahme gelten für für Geimpfte, Genesene und Getestete
Ausnahmen gelten bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und, auch ohne Test, in Bibliotheken und der Gastronomie.
Einzelhandel: Für den Einzelhandel gilt eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene zehn Quadratmeter.
Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.
Gastronomie: In der Gastronomie müssen Beschäftigte mit Kundenkontakt regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
Großveranstaltungen: Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
Feste und Tagungen: Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.
Wann welche Inzidenzstufen in Kraft treten
Schärfere Regeln treten in Kraft, wenn die Inzidenz 10, 35 oder 50 an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten ist. Die verschärften Regeln gelten dann ab dem übernächsten Tag.
Lockerungen treten in Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten oder zumindest nicht überschritten ist. Die gelockerten Regeln gelten dann ab dem übernächsten Tag.
Die Inzidenzstufe 1 gilt bei einer Inzidenz von über 10 bis 35. Gelsenkirchen hat aktuell einen Sieben-tagewert von 30.
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