Gelsenkirchen. Krankenhäuser und Pflegeheime in Gelsenkirchen haben ihre Corona-Regeln weiter gelockert. Das müssen Besucher und Patienten wissen.

Besonders hart getroffen haben die Corona-Verbote und -Regelungen Menschen, die sich in den vergangenen anderthalb Jahren in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen befunden haben. Seit Freitag gilt in NRW die Inzidenzstufe Null, damit einher gehen weitreichende Lockerungen. Tatsächlich? Worauf sich Angehörige und Patienten einrichten müssen.

Gelsenkirchener Krankenhäuser und Heime haben ihre Corona-Schutzmaßnahmen zwar gelockert. Dennoch lassen die Einrichtungen bei Besuchern und Patienten Vorsicht walten. Ein Grund liegt in der sich rasant ausbreitenden und aggressiveren Delta-Variante des lebensgefährlichen Virus, und auch darin, dass in dieser Stadt erst 122.152 Menschen (Stand: 9. Juli) über einen vollständigen Impfschutz verfügen, also etwa 47 Prozent der Gesamtbevölkerung.

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Diese Besuchsregeln gelten in städtischen Altenheimen

Wieder möglich: In städtischen Heimen können die Bewohner wieder umfangreichere Betreuungsangebote nutzen, beispielsweise eine Schiffstour über den Kanal machen oder einen Zoobesuch. Es gibt keine Einschränkungen bei der Anzahl der Gäste mehr, sofern sie geimpft und genesen sind. Besuche sind zeitlich nicht begrenz, die Terminpflicht entfällt und außerdem müssen Krankenhausrückkehrer oder neu aufgenommene Bewohner nicht mehr in Quarantäne. Ein Grill- und ein Herbstfest sind in Planung, dazu hat ein öffentliches Café wieder geöffnet.

Einschränkungen: Nicht geimpfte oder wieder genesene Besucher benötigen einen negatives POC-Testergebnis für den Besuch in einem städtischen Heim. Ebenso müssen sie Maske tragen und die Abstandsregeln einhalten.

Voraussetzung für den Besuch in vielen Gelsenkirchener Kliniken: Geimpft, genesen und getestet mit dem jeweiligen Nachweis

Für die Krankenhäuser der St. Augustinus GmbH – dazu gehören das Marienhospital in Ückendorf, das Sankt Marien-Hospital in Buer, das Elisabeth-Krankenhaus in Erle und das St. Josef-Hospital in Horst – sind „die sogenannten drei Gs“, wie es Sprecher Wolfgang Heinberg formuliert, „Voraussetzung für einen Besuch“. Dahinter verbirgt sich die Bedingung: geimpft, genesen, getestet. Der Nachweis ist per Impfausweis, bei Genesenen durch einen positiven PCR-Test nicht älter als sechs Monate oder einen negativen Corona-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden zu erbringen.

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Wolfgang Heinberg, Sprecher der St. Augustinus GmbH.
Wolfgang Heinberg, Sprecher der St. Augustinus GmbH. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

Die Besuchszeiten in den Augustinus-Häusern variieren, ebenso gibt es Unterschiede, ob das Tragen einer Maske Pflicht ist oder auf Freiwilligkeit beruht. Die Besuchszeit und die Anzahl der Gäste sind mitunter auf eine Stunde und auf ein bis zwei Gäste reglementiert, dazu kann eine Anmeldung vorab notwendig sein – vorab ist daher ein Blick auf die jeweilige Internetseite dieser Krankenhäuser hilfreich, um keine unliebsame Überraschung zu erleben.

Bergmannsheil Buer verlangt stets einen negativen Schnelltest, FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher

Auch das Bergmannsheil in Buer hat die Besuchsregeln gelockert, wie Sprecherin Sabine Ziegler mitteilt. „Täglich können Patienten jeweils zwei Besucher zu unterschiedlichen Zeitpunkten empfangen. Die Besuchsdauer liegt bei maximal einer Stunde“. Eine Anmeldung vorab entfällt. Für den Einlass unerlässlich ist eine Bescheinigung über einen negativen Schnelltest einer offiziell zugelassenen Teststation. Der Schnelltest darf maximal 48 Stunden alt sein.

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Im Vergleich zu den Augustinus-Häusern gibt es deutliche Unterschiede: Es ist beispielsweise unerheblich, ob der Besucher geimpft oder genesen ist. „Beim Betreten des Krankenhauses muss eine FFP2-Maske angelegt und während des gesamten Aufenthalts getragen werden“, so Ziegler weiter. Auch die Patienten trügen eine FFP2-Maske während des gesamten Besuchs.

Sabine Ziegler, Sprecherin des Bergmannsheil Buer in Gelsenkirchen.
Sabine Ziegler, Sprecherin des Bergmannsheil Buer in Gelsenkirchen. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

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Die selben Besuchsregeln wie im Bergmannsheil gelten im Übrigen auch für die Kinder- und Jugendklinik, nur die Besuchszeiten sind abweichend. Ähnliche Regeln legt auch die orthopädische Reha-Klinik am Berger See zugrunde. Hier benennt der Patient aber zu Beginn seiner dreiwöchigen Rehabilitation zwei Besucher.

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Heime kehren teils zu wohnbereichsübergreifenden Gruppenangeboten zurück

Und wie sieht es in Alten- und Pflegeheimen aus, sind sie wieder komplett zur Normalität zurückgekehrt? Nein, dazu ist die Infektionslage noch zu risikoreich.

In den drei Senioreneinrichtungen der Augustinus GmbH - dazu gehören das St. Vinzenz-Haus, das Alten- und Pflegeheim St. Josef und das Seniorenzentrum St. Hedwig – sind Besuche grundsätzlich jederzeit möglich. „In den wenigen Doppelzimmern bitten wir Angehörige, sich anzumelden, damit eine Koordination stattfinden kann“, erklärt Wolfgang Heinberg. Voraussetzung für den Besuch ist auch hier der Nachweis der drei Gs (geimpft, genesen, getestet) „Testungen in den Einrichtungen werden mehrmals die Woche beziehungsweise täglich angeboten“, so Heinberg weiter.

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Ähnlich verfährt Einrichtungsleiter Achim Schwarz im Seniorenzentrum an der Grenzstraße in Schalke. Hier sind Besuche ohne Termine „jederzeit und uneingeschränkt“ wieder möglich. Die drei Gs sind für den Zutritt notwendig, dafür wird in Sachen Maske-Tragen auf Freiwilligkeit gesetzt.

Achim Schwarz, Einrichtungsleiter des Seniorenzentrums in Schalke.   
Achim Schwarz, Einrichtungsleiter des Seniorenzentrums in Schalke.   © Cornelia Fischer | Cornelia Fischer

Das Café des Awo-Zentrums hat seit Monatsbeginn wieder geöffnet, außerdem hat das Haus seine Gruppenangebote wieder hochgefahren. „Gemeinsames Musizieren, Bingo-Spielerunden und auch Gymnastik und Kegeln in größeren Gruppen wieder möglich“, berichtet Schwarz, erfreut, den alten Menschen wieder mehr Abwechselung im Alltag bieten zu können.

Erleichtert darüber ist auch Marcus Becker, Leiter von Haus Marienfried in Horst: „Unsere Bewohner freuen sich sehr darüber, wieder in Begleitung auf der Einkaufsstraße Markenstraße bummeln oder shoppen gehen zu können.“ Becker und sein Team setzen auf Freiwilligkeit beim Thema Maske, ein Impf- oder Testnachweisnachweis öffnet hier Gästen ebenso die Türen. Erst vor ein paar Tagen haben auf jeder Etage wieder Konzerte stattgefunden, aus Vorsicht vor neuen Infektionen allerdings gab es nicht einen Auftritt für alle in einer großen Runde.

Marcus Becker, Einrichtungsleiter im Haus Marienfried in Gelsenkirchen.
Marcus Becker, Einrichtungsleiter im Haus Marienfried in Gelsenkirchen. © FUNKE Foto Services | Ingo Otto

Gleichwohl rechnet Becker damit, dass die zurückgewonnene Freiheit nicht von langer Dauer sein wird: „Im Herbst wird die vierte Welle kommen, da werden wir uns einschränken müssen.“ Seinem persönlichem Empfinden nach sind die Lockerungen „zu früh gekommen“.

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