Gelsenkirchen. 1991 wird der elfjährige Aziz D. in Gelsenkirchen entführt. Obwohl seine Eltern 700.000 D-Mark zahlen, kommt für den Jungen jede Hilfe zu spät.

Aziz D. gilt als „pfiffiges Kerlchen“. Sicher und selbstbewusst bewegt er sich auf dem Ückendorfer Großmarkt, wo sein Vater Bekir D. einen Gemüsegroßhandel führt. Einen „lieben Frechdachs“, nennt ihn eine Nachbarin, der „ständig über die Garagendächer kletterte“. „Sehr, sehr nett und zuvorkommend“, sagt eine andere Nachbarin. Der nette Junge, das pfiffige Kerlchen, wird nicht älter als elf Jahre werden. 1991 wird Aziz D. entführt und nach tagelanger Gefangenschaft brutal ermordet.

Dieser Text ist Teil der historischen WAZ-Serie „Tatort Gelsenkirchen“, in der wir bewegende Mordfälle der vergangenen 66 Jahre noch einmal aufarbeiten. Wie gingen die Ermittler damals vor? Welche Motive standen hinter den Taten? Wie erinnern sich Zeitzeugen an die Fälle, wie blicken Experten heute darauf? Als Recherchequelle diente unter anderem das große Archiv der WAZ Gelsenkirchen, das bis in die Vierzigerjahre zurückreicht.

Entführer locken jungen Gelsenkirchener vor den Augen seines Bruders in ein Auto

Drei Männer locken Aziz am 26. Juli 1991 in einen blauen Opel Vectra mit Herner Kennzeichen. Vor den Augen seines siebenjährigen Bruders, ganz in der Nähe der Wohnung seiner Eltern in Ückendorf. Noch am selben Abend meldet sich ein Entführer bei der Familie. Er spricht einen türkischen Slang, gemischt mit Ruhrpottdialekt. „Eine Million D-Mark, dann Kind frei“, sagt er wortwörtlich. Kurz lassen die Entführer Familie D. mit Aziz sprechen, setzen eine Frist für die Beschaffung des Lösegeldes.

Berthold Kunkel erinnert sich an den Fall, als wäre er gestern geschehen. Der langjährige Kriminalhauptkommissar der Gelsenkirchener Polizei, heute im Ruhestand, ist damals als Aktenführer eingesetzt. Als solcher koordiniert er Hinweise, Spuren, Berichte und Beweismittel, behält den Überblick über den Stand der Ermittlungen und bereitet das gesamte Aktenmaterial so auf, dass es an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden und als Grundlage für einen Haftbefehl und schließlich für die Anklage dienen kann.

Der Gelsenkirchener Kripo-Beamte Berthold Kunkel ermittelte 1991 im Entführungsfall Aziz D.
Der Gelsenkirchener Kripo-Beamte Berthold Kunkel ermittelte 1991 im Entführungsfall Aziz D. © FUNKE Foto Services | Ingo Otto

„Ich kann mich heute noch genau an den Abend erinnern“, sagt er. „Es war Freitag und im Fernsehen lief die Fußballsendung ‘Anpfiff’. Da rief mein Chef an und sagte: ‘Wir haben einen Entführungsfall.’ Ich konnte es gar nicht glauben.“ Doch tatsächlich: „Komm zum Dienst“, heißt es für den Kripo-Beamten sofort. In den nächsten Wochen werden Kunkel und seine Kollegen kaum einmal Feierabend machen. Für viele Beamte der Gelsenkirchener Polizei ist es eine nie dagewesene Herausforderung.

Familie kann Lösegeldsumme nicht komplett aufbringen, zahlt aber 700.000 Mark

„Das war eine sehr hohe psychische und auch physische Belastung für alle Kollegen“, betont Kunkel. „Man war im Prinzip nur zum Schlafen zu Hause, hatte über Wochen kein Privatleben mehr. Ich selbst erinnere mich daran, dass ich in Spitzenzeiten 36 Stunden lang im Dienst war.“ Über allem habe das Ziel gestanden, den kleinen Aziz lebend zu finden. „Diese Tage der Anspannung waren enorm. Immer wieder hörten wir die Stimme des Kindes, die Telefonate mit den Entführern wurden ja aufgezeichnet. Man hatte eine Person vor Augen, die man unter allen Umständen retten wollte.“

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Die Familie D. gilt in Gelsenkirchen als wohlhabend, die enorme Lösegeldsumme von einer Million Mark kann sie aber nicht aufbringen. 700.000 Mark werden am Ende gezahlt. Als Übergabeort wählen die Kidnapper eine unwegsame Stelle nahe der A 430 (heute A 40) bei Bochum. Bekir D. legt das Geld, wie instruiert, in einer Dienstagnacht ab. Einer der Täter nimmt es sorgsam aus dem von der Polizei mit einem Sender präparierten Koffer und verschwindet. Ab diesem Zeitpunkt gibt es kein Lebenszeichen mehr von dem entführten Jungen. Die Entführer lassen ihr Opfer nicht frei.

Kritik an der Gelsenkirchener Polizei – Polizeipräsident weist Vorwürfe zurück

Später wird Kritik am Vorgehen der Polizei laut werden: Warum haben die Beamten nicht bei der Geldübergabe zugeschlagen, warum konnten sie sich nicht an die Fersen der Entführer heften? Gelsenkirchens Polizeipräsident Walter Pegenau verteidigt das Vorgehen der Ermittler damals so: Man habe „immer gehofft, das Hauptziel zu erreichen: die Befreiung oder Freilassung des Jungen“. Bei der Geldübergabe habe man „nur lose observiert“ und sei den Tätern nicht gefolgt, um Aziz’ Sicherheit nicht zu gefährden: „Wir wussten ja: nur einer der Täter war da.“

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In einer emotionalen Videobotschaft wendet sich Bekir D. unterdessen an die Entführer. „Wir haben Angst um unser Kind und wollen Aziz wieder bei uns haben“, sagt er mit zitternder Stimme auf Türkisch im WDR und sichert zu, auch noch die fehlenden 300.000 Mark zu zahlen. Die Polizei verteilt 10.000 Handzettel mit Informationen in türkischer und deutscher Sprache, fährt mit einem Lautsprecherwagen durch die Straßen und spielt ein Tonband ab, auf dem die Stimmen des Entführers und des Kindes zu hören sind.

Gelsenkirchener Polizei sucht mit Tonbändern nach Aziz’ Entführern

Über eine kostenlose Telefonnummer kann man die Stimme des Entführers ebenfalls abhören. Die Telefone bei der Polizei stehen nicht still, jeder will etwas zur Aufklärung des Falles beitragen. „In solchen Fällen melden sich immer auch Trittbrettfahrer und Leute, die irgendwelchen Quatsch erzählen“, sagt Kunkel. Neben „normalen“ Anrufern sind auch Wahrsager und Wünschelrutengänger am Hörer. 551 Spuren geht die Polizei nach, berichtet die WAZ später.

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Doch es gibt auch erschütternde Reaktionen. Am 8. August 1991 veröffentlicht die WAZ nachdenklich machende Reaktionen auf die Berichterstattung im Fall Aziz D. Ein älterer Leser habe telefonisch mit der Abo-Kündigung gedroht: „Es handele sich ja bloß um einen Türken-Jungen. Und die Türken würden die WAZ sowieso nicht lesen – warum solle er da für eine Zeitung bezahlen, die so ausführlich über den Fall berichte?“

Entführer haben Aziz getötet – einer der Täter führt die Polizei zur Leiche

Die schreckliche Wahrheit ist: Während die Polizei händeringend nach seinem Aufenthaltsort sucht, ist Aziz bereits tot. Eine Woche nach dem letzten Kontakt mit seinen Eltern wird die stark verweste Leiche des Jungen auf einem Brachgelände nahe einer ehemaligen Zeche in Wanne-Eickel gefunden. Der Abhang der Bergehalde liegt 300, vielleicht 400 Meter von der Straße entfernt. Nur ein unbefestigter Weg führt dorthin, vorbei an einem Birkenwäldchen und der Kulisse des ehemaligen Schachts Wilhelm. Ein zwei Meter hoher Zaun umgibt das Gelände. Kein Ort, an dem man zufällig vorbeikommt. Es ist einer der Täter, der die Beamten zu Aziz’ Leiche führt.

Denn einer der vielen telefonischen Hinweise hat die Polizei auf die Spur der Entführer gebracht. Ein Zeuge erkannte die Stimme eines Kidnappers. Wenig später nehmen Einsatzkräfte den 24-jährigen Serif G. fest. „Wir haben die ganze Nacht Dienst gemacht, morgens erfolgte die Festnahme“, beschreibt Berthold Kunkel. „Die Kollegen vor Ort fragten sofort: ‘Wo ist der Junge?’ Da sagte Serif G.: ‘Der ist tot.’ Es war, als ob eine Klappe fiel. In Nullkommanichts war die Stimmung unten. Ich habe noch nie eine solche Betroffenheit bei so vielen Kollegen erlebt.“

Täter gesteht Mord und Entführung sofort – Zuerst nur ein Raubüberfall geplant

Serif G. ist geständig. Er gibt zu, Aziz mit zwei Komplizen entführt und ermordet zu haben und schildert die Ereignisse so: Zunächst hätten sie „nur“ einen Raubüberfall auf das Gemüsegeschäft von Bekir D. geplant. Die Idee, einen der drei Söhne der Familie zu entführen, sei ihnen aber später als „wirksamer“ erschienen. Zwei Tage nach der Lösegeldübergabe, so gibt die Polizei bekannt, sei den Tätern dann die Angst gekommen, Aziz könne sie später wiedererkennen. Denn sie hatten sich bei der Entführung auf offener Straße nicht maskiert. Da fassten sie den Entschluss, ihn zu töten.

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An der Entführung beteiligt sind neben Serif G. Kamil B. (22) und Osman T. (18). Alle drei sind Gelegenheitsarbeiter und leben schon seit ihrer Kindheit in Deutschland. B. und T. schaffen es, sich kurz vor der drohenden Festnahme durch die deutschen Behörden in die Türkei abzusetzen. Während ihr Komplize G. sie bei der Polizei belastet, sitzen sie hoch über den Wolken im Charterflug von Düsseldorf nach Ankara.

Komplizen werden in Ankara von der türkischen Kriminalpolizei festgenommen

Tage später werden sie jedoch von der türkischen Kriminalpolizei festgenommen – und mit ihnen noch ein dritter. Ayhan A. (32) ist ebenfalls an der Entführung beteiligt. Welche Rolle er jedoch genau spielt, wird laut Kunkel nie wirklich ermittelt: „Unter anderem um das zu erfahren, hätten wir die Täter in der Türkei gerne selbst befragt. Ich habe damals sehr darauf gedrängt, aber es war nicht möglich.“ Alle vier Entführer, in Deutschland und in Ankara, legen Geständnisse ab. „Die Täter sind eiskalt und haben eine unglaubliche Brutalität an den Tag gelegt“, wird der Leitende Kriminaldirektor Franz Josef Bals später sagen, als ihm die Aussagen der drei Inhaftierten in deutscher Übersetzung vorliegen.

Unterdessen geht die Spurensuche in Deutschland weiter. Einen Großteil des Lösegeldes, 618.400 Mark, graben Beamte eines Sondereinsatzkommandos auf einem Brachgelände in Castrop-Rauxel aus. Die Täter haben die Stelle, wo sie die prall gefüllte Plastiktüte etwa 50 Zentimeter tief einbuddelten, gekennzeichnet. Auch die Todesursache kann festgestellt werden: Die Entführer haben den kleinen Aziz zuerst gewürgt und schließlich erdrosselt.

Prozess vor dem Essener Landgericht beginnt 1992

Im August 1992 beginnt der Prozess gegen Serif G. und zwei weitere Männer vor der Jugendkammer am Essener Landgericht. Murat Ü. (19) und Mehmet E. (32) sollen Beihilfe zur Entführung geleistet haben. Zuständiger Staatsanwalt ist Joachim Lichtinghagen (heute 67), der zuvor schon etwa den Prozess um das Gladbecker Geiseldrama verhandelt hat. Auch er kann sich noch genau an den 30 Jahre alten Fall erinnern.

Joachim Lichtinghagen war der Staatsanwalt im Mord- und Entführungsfall Aziz D.
Joachim Lichtinghagen war der Staatsanwalt im Mord- und Entführungsfall Aziz D. © FUNKE Foto Services | Oliver Müller

„Es gab in meiner Laufbahn viele schlimme Fälle. Aber Aziz war erst elf Jahre alt, noch ein sehr junger Mensch. Das hat einen doch damals sehr berührt, dass ein Leben so früh ausgelöscht wurde“, sagt Lichtinghagen rückblickend. Der Staatsanwalt übernimmt den Fall, als klar ist, dass es sich nicht mehr nur um eine Entführung, sondern ein Tötungsdelikt handelt. Aziz’ Schicksal wird ihn drei Jahre lang begleiten. Etwa zeitgleich läuft der Prozess gegen die Täter in der Türkei.

Täter in Deutschland und in der Türkei belasten sich gegenseitig

„Wir hatten drei Haupttäter. Für alle drei standen lebenslängliche Strafen im Raum, die Täter in der Türkei mussten sogar die Todesstrafe fürchten. Da hört die Freundschaft dann allmählich auf“, berichtet Lichtinghagen von dem Prozess. Jeder der drei habe versucht, seine Tatbeteiligung herunterzuspielen. Serif G. weist die Hauptschuld am Geschehen den beiden in der Türkei Angeklagten zu. Er habe Angst vor ihnen gehabt: „Sie drohten mir, ich könne nicht mehr aussteigen.“

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„Serif G. saß da wie ein Häufchen Elend“, erinnert sich Lichtinghagen. Auch optisch habe er kaum einschüchternd gewirkt, sei keinesfalls ein „Schrank“ gewesen. Doch wie man es auch dreht und wendet: An dem grausamen Mord war er beteiligt. Zu dritt sollen die Entführer um Aziz herumgestanden, ihn abwechselnd gewürgt und dann mit der Schnur aus seiner Jacke erdrosselt haben. „Ich habe ihn nicht getötet“, betont G. vor Gericht. „Einer packte meine Hände und legte sie um seinen Hals.“

Anwalt der Opferfamilie: „Man hat sich gefragt: Wie können Menschen sowas tun?“

„Das mag ja so gewesen sein“, sagt Lichtinghagen heute. „Zudrücken musste er aber selbst.“ Zu einem ähnlichen Schluss kommt auch Martin Meinberg, der die Familie D. vor Gericht als Nebenkläger vertritt. Er hat Aziz’ Eltern von Beginn an begleitet, fungierte als Bindeglied zwischen ihnen und den Ermittlern, war dabei, als sie die schreckliche Nachricht vom Tod ihres Sohnes erhielten.

Als Jurist sei er damals nur nachrangig vor Ort gewesen, sagt Meinberg rückblickend. Vielmehr habe er stets versucht, einen Zugang zu der Familie zu finden. Zu vermitteln, wenn es einmal Missverständnisse zwischen ihnen und den Behörden gegeben habe. Oder wenn der Frust nach Tagen des Wartens ohne ein Lebenszeiten von Aziz zu groß gewesen sei, wenn sie sich fragten: Was macht die Polizei da überhaupt?

„Der Vorgang des Tötens war schon bestialisch. Da gab es vor Gericht auch keine großen Beweisschwierigkeiten. Man stand da und hat sich gefragt: Wie können Menschen sowas tun?“, erinnert sich Meinberg. Bei den Tätern sei offensichtlich jede Hemmschwelle gefallen. „Deshalb haben Serif G.s Worte vor Gericht meine Sicht auf die Tat überhaupt nicht verändert. Sie blieb so schrecklich, wie sie war.“

Alle drei Haupttäter bekommen eine lebenslange Freiheitsstrafe

In der Urteilsbegründung der Kammer heißt es schließlich, Serif G. sei mehr Mitläufer als ein erbarmungsloser Mörder. Und trotzdem: Er habe mitgemacht – bis zum Ende, bis zum Mord. „Auch wenn der Angeklagte ein reumütiges Geständnis abgelegt hat und in die Sache hineingeraten ist, müssen alle Strafmilderungsgründe verblassen“, so die Kammer. Wegen Mordes, erpresserischen Menschenraubes und räuberischer Erpressung wird Serif G. zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das gleiche Urteil bekommen Kamil B. und Osman T. in der Türkei. Ayhan A. als Drahtzieher, der unter anderem die Erpresserbriefe verfasst hatte, wird zu nur vier Jahren Gefängnis verurteilt. „Einfach nicht nachvollziehbar“ nennt Opferanwalt Meinberg, der auch den Prozess in der Türkei vor Ort verfolgt, das Urteil damals anschließend. Nach deutschem Recht hätte A. als Mittäter eine Strafe nicht unter zehn Jahren zu erwarten gehabt, so seine Einschätzung.

Drei Jahre Jugendstrafe für den „Tippgeber“ – Er kannte die Gelsenkirchener Familie

Murat Ü. und Mehmet E., deren Prozess von dem Serif G.s abgekoppelt wird, stehen 1993 erneut wegen Beihilfe zum erpresserischen Menschenraubes vor Gericht. Ü., der die Familie D. persönlich kannte, soll die Kidnapper auf die Idee gebracht haben, das Kind zu entführen. Serif G. bestätigt dies vor Gericht. „Entführt doch ein Kind, da habt ihr mehr von“, soll Murat Ü. vorgeschlagen und den späteren Entführern anschließend das Wohnhaus der Familie D. und ihre Kinder gezeigt haben. Für diesen Tipp habe er zehn Prozent der Lösegeldsumme gefordert. Am Ende bekommt er eine dreijährige Jugendstrafe.

Mehmet E. gehörte die Wohnung, in der Aziz festgehalten wurde. Er soll den Jungen versorgt haben – seiner Aussage zufolge allerdings nur, weil die Haupttäter ihn erst getäuscht und dann unter Druck gesetzt hätten. Das Gericht erkennt an, dass E. zu Beginn nicht wusste, dass die Entführung tödlich enden würde. Da er aber längere Zeit alleine mit dem Jungen in der Wohnung verbracht habe, hätte er Gelegenheit gehabt, ihn zu retten, so die Kammer. E. wird zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Am Ende bleibt nur Ernüchterung. „Die minutiöse Planung einer Entführung bietet eine gewisse Garantie für das Leben des Opfers. Je nachlässiger so etwas gemacht wird, desto schneller kann die Sache kippen. In diesem Fall hätten die Entführer mit den 700.000 in der Tasche nicht ruhig durch die Gegend laufen können“, bilanziert Staatsanwalt Lichtinghagen. „Jeder sprach darüber, was für ein aufgewecktes Bürschchen Aziz war. Er war pfiffig. Früher oder später hätte er sie erkannt.“