Gelsenkirchen. Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger erhalten einen einmaligen Corona-Bonus in Höhe von 150 Euro. Wann das Geld in Gelsenkirchen ausgezahlt wird.

Empfängerinnen und Empfänger von Hartz-IV und Sozialhilfe trifft die Corona-Pandemie besonders hart. Verschiedene Unterstützungsleistungen sind weggebrochen, die Ausgaben – zum Beispiel für Masken – dagegen gestiegen. Deshalb gewährt der Bund betroffenen Haushalten nun eine Einmalzahlung von 150 Euro.

Susanne Auth, Sprecherin des Gelsenkirchener Jobcenters, erklärt auf Nachfrage, dass das Geld am 8. Mai überwiesen wird: „Am 10. Mai müsste es dann auf dem Konto sein.“ Um den Corona-Bonus zu erhalten, müssen die Betroffenen keinen Antrag stellen. Das Geld wird allen im Mai Anspruchsberechtigten automatisch ausgezahlt.

Anspruch auf den Corona-Bonus haben Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger

Die Zahlung erhalten alle volljährigen Leistungsberechtigten, die 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten und alleine oder in einer Partnerschaft leben. Dasselbe gilt für 18-24-Jährige, die im Elternhaus in einer Bedarfsgemeinschaft leben – sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.

Daneben sieht das dritte Corona-Steuerhilfen-Gesetz für 2021 auch einen Kinderbonus vor, der von den Familienkassen als Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro an kindergeldberechtigte Familien ausgezahlt wird. „Dieses Geld wird allerdings etwas später überwiesen, im Laufe des Monats Mai“, erklärt Susanne Auth. Auch hier ist kein Antrag nötig.

Bei Problemen können sich Betroffene ans Gelsenkirchener Jobcenter wenden

Wenn Probleme mit dem Corona-Bonus auftreten, können sich Betroffene ans Jobcenter Gelsenkirchen wenden: telefonisch unter 0209 60509-0 und 0209 60509-123 oder per E-Mail an jobcenter-gelsenkirchen@jobcenter-ge.de. (kat)