Gelsenkirchen. Nur noch bis zum 30. April können Unternehmen die sogenannte „November- und Dezemberhilfe“ beantragen. Wer antragsberechtigt ist, was neu ist.

Nur noch bis zum 30. April können Unternehmen die sogenannte „November- und Dezemberhilfe“ beantragen. Darauf weist die IHK Nord Westfalen hin. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die aufgrund der „Beschlüsse des Bundes und der Länder zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ vom 28. Oktober, 25. November bzw. 2. Dezember 2020 betroffen sind.

Bis zu 100 Prozent Fixkostenerstattung für Unternehmen mit mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch

Zugleich rechnet die IHK damit, dass noch in dieser Woche ein neues Antragsverfahren freigeschaltet wird, in dem Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III und der Eigenkapitalzuschuss berücksichtigt sind. „Die IHK hat viele Anrufe von Betrieben erhalten, bei denen die Corona-Hilfen nur verspätet ankamen oder nicht ausreichten. „Mit den Verbesserungen werden nun einige der Lücken bei der Zuschussförderung gefüllt“, sagte Sven Wolf, Teamleiter Gründung und Unternehmensförderung bei der IHK Nord Westfalen.

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Wichtig ist dabei aus IHK-Sicht insbesondere die Anhebung der Fixkostenerstattung auf bis zu 100 Prozent für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erlitten haben, sowie der geplante Eigenkapitalzuschuss. Diesen erhalten Betriebe, die in mindestens drei Monaten ab November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils 50 Prozent zu verzeichnen hatten.

Antragsberechtigt für Corona-Hilfen sind auch bis Oktober 2020 gegründete Starts-ups

Zudem wurden die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware ausgedehnt auf Großhändler und Hersteller. Auch für Start-ups gibt es eine gute Nachricht. „Es freut uns, dass nun auch junge Unternehmen, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet haben, antragsberechtigt sind“, so Wolf. Die bisherige Frist wurde um ein halbes Jahr nach hinten verlegt.

Die Finanzierungshotline für IHK-Mitgliedsunternehmen, die seit Ausbruch der Corona-Krise weit über 30.000 Anrufe verbuchte, bleibt weiterhin geschaltet: Unter 0251 707-111 stehen die Finanzierungsexperten bereit, Fragen rund um die Corona-Hilfe zu beantworten.