Die MLPD mit Bundessitz in Gelsenkirchen kämpft um die Zulassung für die Bundestagswahl 2021 – und das sogar vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) muss auf ihrem Weg zur Teilnahme an der Bundestagswahl in diesem September gleich mehrere hohe Hürden überwinden. Die erste hat die Partei, deren Bundeszentrale an der Schmalhorststraße in Horst zu finden ist, nun aber genommen. In einer außerordentlichen Sitzung kam der Bundeswahlausschuss zu dem Ergebnis, dass die MLPD rechtlich doch handlungsfähig ist.
Satzungsautonomie für Parteien verbietet es, den Turnus von Parteitagen vorzuschreiben
Dr. Georg Thiel, der im November 2017 zum Präsidenten des Statistischen Bundesamtes berufen und zeitgleich zum Bundeswahlleiter ernannt wurde, hatte zuvor mehrfach angedroht, der MLPD ihre Parteienrechte zu entziehen. Sein Hauptkritikpunkt war, dass die MLPD ihre Parteitage satzungsgemäß nur alle vier Jahre durchführt, statt alle zwei Jahre, wie er es nach seiner Auslegung des Parteiengesetzes verlangt.
Anwalt Peter Weispfennig, der die MLPD als Rechtsbeistand vor dem Bundeswahlausschuss vertrat, hatte bei der außerordentlichen Sitzung aber nochmals darauf hingewiesen, „dass es gegen die Satzungsautonomie politischer Parteien verstößt, ihnen den Turnus ihrer Parteitage vorschreiben zu wollen“.
Bundeswahlausschuss nennt Corona-Sonderregelungen als Grund für seine Entscheidung
Nach den Gründen, warum die Mitglieder der linksextremen, sozialistischen Partei nur alle vier Jahre zu einem Parteitag zusammenkommen, sagte Weispfennig: „Hier werden keine Show-Parteitage abgehalten, sondern wenn man einen Parteitag macht, dann wird der gründlich vorbereitet. Allein bis zu einem Jahr bekommt die Basis Zeit, den Rechenschaftsberichtsentwurf des Zentralkomitees auf Annahme zu prüfen, zu diskutieren und Anträge dazu zu stellen.“
Der Bundeswahlausschuss begründete seine Entscheidung hingegen mit der Anwendung von Corona-Sonderregelungen für Vorstandswahlen. Unter Corona-Bedingungen seien solche Delegiertentage momentan nicht möglich und Vorstände könnten dann eben längere Zeit im Amt bleiben. Die grundsätzlich gegensätzliche Sichtweise in diesem Disput sieht die MLPD noch nicht beseitigt.
Kleinstparteien sollen in Corona-Zeiten 50.000 Unterstützer-Unterschriften sammeln
Zweite hohe Hürde für die MLPD ist das Sammeln von so genannten Zulassungsunterschriften. Bundesweit mindestens 50.000 Unterstützter müssten sich auf Listen eintragen. „In Zeiten von Corona und Kontaktvermeidung ist das ein Ding der Unmöglichkeit. Es fühlt sich so an, als ob wir absichtlich Steine in den Weg gelegt bekommen sollen“, sagte die Parteivorsitzende Gabi Fechtner im Gespräch mit dieser Zeitung. Dieses Problem hat übrigens nicht nur die MLPD, sondern alle Splitterparteien.
Bereits Anfang Januar hat die MLPD Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Diesen Schritt sind danach auch die Bayernpartei und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) gegangen. Sie unterstützen die Forderung der MLPD, bei dieser Bundestagswahl gänzlich auf diese Unterstützer-Unterschriften zu verzichten. „Wenn das nicht gehen sollte, müssten die erforderlichen Unterstützer-Zahlen aber zumindest halbiert werden“, so Fechtner. Bis spätestens Juli müssen die Listen beim Bundeswahlausschuss eigentlich vorliegen. Eine Gerichtsentscheidung soll nun zeitnah fallen.
Bei der Bundestagswahl 2017 hatte die MLPD laut amtlichen Endergebnis über 62.000 Zweitstimmen erhalten. Das entsprach einem Ergebnis von 0,1 Prozent.