Gelsenkirchen. Die Anklage listete unter anderem ein illegales Autorennen auf. Wie der Prozess gegen ein Mitglied einer Gelsenkirchener Großfamilie ausging.

Der Familienname der türkisch-libanesischen Großfamilie AK taucht häufiger in Anklageschriften vor dem Amtsgericht auf. Auch jetzt sollte ein Schöffengericht gegen zwei führende Mitglieder unter anderem wegen illegalen Autorennens, Fahrens ohne Führerschein und gefährlicher Körperverletzung verhandeln. Es kam anders.

Einen der beiden nicht erschienenen Angeklagten erreichte die Polizei auch nicht zu Hause, der zweite wurde von der Polizei vorgeführt und dann vom Vorsitzenden Richter Dr. Andreas Rediger wieder nach Hause entlassen.

Angeklagter wurde von Auto angefahren - Richter schickt kranken Beschuldigten heim

Dem Mann, der vor kurzem als Fußgänger von einem Auto angefahren worden war, machten die Folgen noch zu schaffen. Die Schulter schmerze, der Kopf tue ihm weh. Schließlich durfte er sich wieder auf den Heimweg machen. Beide Verfahren wurden abgetrennt. So blieb in einem Prozess mit mehreren Anklagepunkten und Angeklagten nur ein Vorwurf bestehen, der auch den dritten Angeklagten H., einem Freund der Familie, betraf.

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In der Verhandlung geht es dann auch um Aufbruch von Geldspielautomaten

Gemeinsam sollen die Männer am 31. Dezember 2019 in einem Café an der Ringstraße einen Geldspielautomaten aufgebrochen und das Bargeld entnommen haben. Auf einem Überwachungsvideo ist zu sehen, wie mehrere Personen an dem Automaten hantieren. Dabei schiebt der Angeklagte, der sich im Hintergrund aufhält, lediglich den Geldspielautomaten wieder in seine ursprüngliche Position zurück. Man sieht, wie der Geschäftsführer die vermeintlichen Automatenknacker mit Handschlag begrüßt. Eine Thekenbedienung hatte während der Aktion die Polizei verständigt.

Gelsenkirchener Einsatzkräfte gehen zunächst von möglicher Geiselnahme aus

Als die Polizeibeamten eintrafen, konzentrierten sich deren Ermittlungen zunächst auf eine mögliche Geiselnahme. Es herrscht aber eine eher gesellige Atmosphäre. So wurden die möglichen Diebe auch nicht von der Polizei durchsucht. Bei der späteren Klärung des Sachverhalts konnte der Geschäftsführer keine Angaben zur Höhe des fehlenden Geldbetrages machen. Er habe nur leere Kästen in den Geräten gefunden. Die Täter erklärten später, sich betrogen gefühlt zu haben, weil die Geräte angeblich manipuliert worden seien. Sie hätten sich ihr Geld zurückholen wollen.

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Schweigen, um Kollegen zu schützen - Richter verhängt 750 Euro-Strafe

Der Angeklagte schwieg in der Verhandlung, das Video war eindeutig. Nur einmal war er aktiv, als er das Spielgerät wieder zurückschob. Um eine mögliche Bestrafung der Kollegen zu verhindern, wie der Vorsitzende erläuterte. Das milde Urteil: 50 Tagessätze zu 15 Euro als Strafe - 750 Euro - wegen versuchter Strafvereitelung.

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