Die Stadt Gelsenkirchen hatte im vergangenen Jahr ein Hilfspaket für Gastronomen und Handel auf den Weg gebracht. So sieht es in diesem Jahr aus.
Die Corona-Maßnahmen treffen vor allem Gastronomie und Einzelhandel hart. Um die Lage der Betriebe zu verbessern, hatte der Rat der Stadt Gelsenkirchen im vergangenen Jahr ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. In seiner Sitzung am Donnerstag beschloss das Stadtparlament, diese Maßnahmen bis Ende 2021 zu verlängern.
Dazu zählen unter anderem die Aussetzung von Sondernutzungsgebühren für Gastronomie- und Warenangebote in Außenbereichen sowie Sondergenehmigungen für das Schaustellergewerbe. Diese Maßnahmen wurden in der Ratssitzung im Dezember 2020 zunächst bis zum 31. März 2021 und nun noch einmal bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
So viele Betriebe in Gelsenkirchen haben eine Sondernutzungserlaubnis erhalten
Sobald der Betrieb von Gastronomie, Einzelhandels- und Schaustellergeschäften vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens und der Coronaschutzverordnung wieder möglich ist, können diese Maßnahmen folglich unmittelbar greifen. „Nach dem Lockdown brauchen Handel und Gastronomie vor allem eines: Umsatz. Unser Maßnahmenpaket setzt dafür den richtigen Rahmen“, so Stadtrat Christopher Schmitt.
Fast 500 Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe hatten im Jahr 2019 Sondernutzungserlaubnisse erhalten und könnten somit in diesem Jahr von dem Erlass profitieren, teilte die Stadt mit. Auch Schaustellern werde weiterhin die Möglichkeit geboten, ihre Verkaufswagen kostenlos auf dafür ausgewiesenen bzw. geprüften Flächen im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2021 aufzustellen.
Für die Zentren Gelsenkirchen-Altstadt und Gelsenkirchen-Buer wird darüber hinaus die bestehende Gestaltungssatzung für die Außengastronomie für den genannten Zeitraum ausgesetzt. Auf diese Weise wird ermöglicht, dass Betriebe ihr Angebot im Außenbereich an Wetter- und Witterungsverhältnisse sowie die jeweils geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen anpassen können.
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