Gelsenkirchen-Buer. Die Stadt Gelsenkirchen will das Schrotthaus an der Emil-Zimmermann-Allee abreißen lassen. Doch der Abriss verzögert sich. Das sind die Gründe.
Es steht immer noch. Wer von Horst kommend über die Horster Straße Richtung Buer fährt und nach rechts schaut, sobald er unter der A2 hindurchgefahren ist, der sieht es: Das „Gammelhochhaus“, die „Schrottimmobilie“, das schon lange leerstehende Gebäude an der Ecke Horster Straße/Emil-Zimmermann-Allee. Dabei bestand Ende 2019 noch begründete Hoffnung, dass der Schandfleck in Gelsenkirchen bald Geschichte wird.
Schon seit vielen Jahren wohnt hier niemand mehr, einige der Fenster sind eingeworfen, die Mauern mit Graffiti verunstaltet. Lukas Günther (SPD) ist die Immobilie schon lange ein Dorn im Auge. Das Hochhaus befindet sich im Wahlkreis des Stadtverordneten, und er setzt sich dafür ein, dass es bald abgerissen wird.
Baranowski bezeichnete das Haus als „Schandfleck für Gelsenkirchen“
Ende November 2019 schien es, als hätten die Bemühungen Erfolg. Damals hatte die Stadt ein Rückbau- und Entsiegelungsgebot erlassen, dass den Besitzer der Immobilie dazu zwingen sollte, das Haus mit der Adresse Emil-Zimmermann-Allee 1 abzureißen – das gleiche gilt für die benachbarten Gebäude Horster Straße 201-203. „Seit Jahren ist das Gebäude ein Schandfleck in Gelsenkirchen“, hatte der damalige Oberbürgermeister Frank Baranowski klargestellt. „Denn es muss klar sein: Eigentum verpflichtet auch. Und da alle bisherigen Versuche, die Eigentümer zum Handeln zu bewegen, gescheitert sind, sahen wir uns gezwungen, zu einem Rechtsmittel zu greifen, das bislang nur sehr selten Anwendung gefunden hat.“
Die Nachbarn und Bewohner des Buerschen Südens hatte der OB hinter sich – Lukas Günther berichtet von dem großen Zuspruch, auf den eine Unterschriftenaktion zu dem Thema im Sommer zuvor gestoßen war. „Wir hatten auf der Sportanlage Lohmühle die Anwohner informiert und mehr als 400 Unterschriften gesammelt“, berichtet der Stadtverordnete.
Mobilfunkanbieter haben ihre Antennen abgebaut
Er kennt auch die Klagen der Nachbarn, die nun schon seit Jahren mit der Schrottimmobilie leben müssen. Zwar steht ein Bauzaun um das Haus, aber der hält niemanden ab, der hinein will. „Es kommt immer wieder vor, dass Obdachlose im Hochhaus übernachten, außerdem spielen Kinder dort – und das ist einfach gefährlich“, sagt Günther.
1958 wurde das Hochhaus und die angrenzenden Häuser an der Horster Straße gebaut, das Hochhaus hatte 24, die beiden anderen Häuser sieben beziehungsweise acht Wohnungen. Seit vielen Jahren sind die Immobilien nun schon nicht mehr bewohnt, vor fünf oder sechs Jahren habe sich dann auch die letzte wirtschaftliche Nutzung erledigt. „Bis dahin standen auf dem Hochhausdach noch Antennen von Mobilfunkanbietern“, sagt Lukas Günther. Die Anbieter hätten ihre Anlagen jedoch abgebaut, als sie um die Stabilität des Daches fürchteten.
Das sind die Pläne für die Zeit danach
Das sieht der Bebauungsplan vor
Der Bebauungsplan sieht eine Wohnbebauung vor. Zulässig sind demnach neben Wohnhäusern auch der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Nicht zugelassen sind dagegen laut dem Ratsbeschluss Einrichtungen wie Spielhallen, Sexshops und ähnliche Etablissements.
Damit stünde dem Abriss eigentlich nichts mehr im Wege – eigentlich. „Leider wehrt sich der Besitzer des Hauses, ein im Ausland lebender Mann, sowohl gegen den Rückbau als auch gegen einen Verkauf“, berichtet Günther. Nachdem die Stadt das Rückbaugebot erlassen hatte, legte der Besitzer Einspruch ein, der Einspruch hatte aufschiebende Wirkung. Jetzt muss ein Richter entscheiden – ausschlaggebend für seine Entscheidung ist die Frage, ob die Gebäude Mängel und Missstände aufweisen, die nicht durch eine Modernisierung oder Instandsetzung behoben werden können.
Für Lukas Günther steht die Antwort auf diese Frage fest: „Ich habe Fotos aus dem Gebäudeinneren gesehen, die diese Annahme mehr als bestätigen.“ Er ist fest davon überzeugt, dass ein Gericht das auch so sieht und den Weg für den Abriss frei macht.
Eine Perspektive für die Zeit nach dem Abriss gibt es schon: Bereits Anfang 2020 beschloss der Rat der Stadt einen Bebauungsplan, der erneut eine Wohnbebauung vorsieht. „Die Höhe der baulichen Anlagen ist in Anlehnung an die vorhandene Straßenrandbebauung der Horster Straße viergeschossig projektiert“, heißt es da.
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