Gelsenkirchen. Das Land NRW und Gelsenkirchen schicken Berechtigten Corona-Schutzmasken zu. Manche Exemplare kamen wohl unverpackt an. Die Stadt klärt auf.

Seit mehreren Wochen steht fest: Gelsenkirchener in Grundsicherung und Hartz-IV-Empfänger werden mit kostenlosen Masken ausgestattet, um sich gegen das Coronavirus schützen zu können. Das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Gelsenkirchen stellen jeweils 140.000 Exemplare zur Verfügung. Nun hat die Auslieferung begonnen und einige der rund 57.000 Berechtigten haben bereits Post erhalten. Doch offenbar sorgte der Inhalt bei manchen für Irritationen.

So teilte eine Gelsenkirchenerin am vergangenen Donnerstagmittag ein Foto in einer Facebook-Gruppe. Auf diesem waren Bild ein Brief von Luidger Wolterhoff, dem städtischen Gesundheitsdezernenten und Corona-Krisenstabsleiter, sowie vier FFP2-Masken zu erkennen. In dem Schreiben klärte Wolterhoff über die Nutzung der Masken auf. Nur: Die Masken lagen laut der Nutzerin des sozialen Netzwerks lose und ungeschützt in dem Briefumschlag.

Weshalb in Gelsenkirchen unverpackte Masken verschickt worden sind

In den Kommentarspalten unter diesem Beitrag brandete daraufhin eine Diskussion auf, wenngleich einige Facebook-Nutzer berichteten, dass sie verpackte Masken bekommen hätten. Dennoch stellte sich mit Blick auf die Hygiene und die Sicherheit der Schutzmasken die Frage, warum die Stadt unverpackte Exemplare verschickt hat.

Wenige Stunden später klärte die Stadtverwaltung auf: Manche Masken stammen demnach aus größeren Beständen. Die Umverteilung dieser Masken in die Briefumschläge sei jedoch „unter Einhaltung größter Sicherheits- und Hygieneregeln erfolgt“, so die Stadt.

Gesundheitsdezernent Wolterhoff: „Masken können bedenkenlos getragen werden“

Gesundheitsdezernent Wolterhoff betonte in dieser Mitteilung: „Die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Einweghandschuhe und FFP2-Masken getragen, das Arbeitsumfeld ist regelmäßig desinfiziert worden. Die Masken können bedenkenlos getragen werden.“

Zudem erhalten Bezieher von Hartz-IV, die bislang lediglich einzelne Masken bekommen haben, über ihre Krankenkasse bald weitere Post. Nach Vorlage dieses Briefes können die Empfänger in einer Apotheke zusätzliche Gesichtsmasken beziehen. Wolterhoff: „Niemand, der auf kostenlose Masken angewiesen ist, muss Sorge haben, unzureichend geschützt zu sein.“