Gelsenkirchen-Hassel. Mieter aus Gelsenkirchen-Hassel ärgern sich über die Wohnungsbaugesellschaft LEG. Jetzt hat sich die CDU zu Wort gemeldet.

Mieter in Gelsenkirchen-Hassel hatten sich in dieser Woche über die LEG beschwert. Ihr Vorwurf: Die Wohnungsbaugesellschaft, die viele Häuser unter anderem am Eppmannsweg besitzt, käme ihren vertraglichen Pflichten nicht nach, die Wege rund ums Haus von Schnee und Eis zu befreien.

Zu dem Thema erreichten unsere Redaktion zahlreiche Zuschriften, auch Mieter anderer Wohnungsgesellschaften berichteten von Problemen mit dem Winterdienst. Jetzt hat sich auch die Gelsenkirchener CDU zu Wort gemeldet.

Gelsenkirchener CDU-Politiker kritisieren die LEG

„Der Wintereinbruch war angekündigt, genauso wie der Schneefall“, sagt CDU-Stadtverordneter Malte Stuckmann. Trotzdem habe es den einen oder anderen Hauseigentümer „eiskalt“ überrascht, als die weiße Pracht dann tatsächlich fiel. Und mit der Überraschung sei die Frage nach der Räumpflicht aufgekommen. Mit Sorge hätten Malte Stuckmann und Alfred Brosch, CDU-Stadtverordneter für Hassel, den nachlässigen Umgang mit eben dieser Räumpflicht auch in „ihrem“ Stadtteil zu Kenntnis genommen.

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„Die Räumpflicht obliegt dem Eigentümer einer Immobilie“, so Stuckmann, selbst Fachanwalt für Mietrecht. Natürlich könne er diese Pflicht vertraglich auf die Mieter übertragen. Wenn das aber nicht geschehe und er für die von ihm einzuhaltende Räumpflicht dann auch noch Nebenkostenzahlungen verlange, könne der Mieter auch die Einhaltung dieser Vertragspflicht erwarten und verlangen, so der Jurist. „Da hilft es dann auch nicht, sich auf der Nachlässigkeit von (konzerneigenen) Subunternehmen zu verweisen, denn auch eine ordentliche Auswahl dieses Unternehmens schuldet der Vermieter“, sagt Stuckmann.

Alfred Brosch hofft auf Entgegenkommen bei der Abrechnung

Auch Alfred Brosch kennt sich mit dem Thema aus. „Die Betriebskostenabrechnungen und auch ausgerechnet diese Winterdienst-Leistung war immer wieder Gegenstand von Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern hier bei uns“, weiß der CDU-Politiker zu berichten. „Den ersten Aufschlag zu einer Besserung hat einer der größten Wohnraumvermieter in der Region bereits verpasst“, so Brosch. Die zweite Chance werde sich dann bei der tatsächlichen Betriebskostenabrechnung ergeben, in der diese nichterbrachte Leistung entsprechend keine Berücksichtigung finden sollte. Es bleibe abzuwarten, wie der Vermieter hiermit umgeht.