Gelsenkirchen. Das Gelsenkirchener Bürgerbündnis AUF beklagt, dass größere Fraktionen für Arbeit Gelder bekommen, Einzelmandatsträger leer ausgehen.
Das Bürgerbündnis AUF Gelsenkirchen beantragt für die Ratssitzung am Donnerstag 17. Dezember (11 Uhr Sportzentrum Schürenkamp), dass Einzelmandatsträger finanzielle Zuwendungen in Höhe von einem Drittel der Zuwendungen für die kleinsten Fraktionen erhalten.
Das Bürgerbündnis um den Stadtverordneten Jan Specht moniert eine jahrelange „undemokratische Ungleichbehandlung“, die insbesondere AUF Gelsenkirchen treffe. „Außer einem ausgestatteten Büro soll AUF keinerlei Zuwendungen erhalten, beispielsweise für Personal.“ AUF begründet den Antrag auf finanzielle Zuwendungen damit, dass gleichermaßen viele Vorlagen und Themen bearbeitet würden. Und zwar bislang stets ehrenamtlich.
Aktuell übernimmt diese Zuarbeit für AUF im Rat der Stadt Martina Reichmann. Damit solch engagierte Menschen entlastet werden könnten und die Chancengleichheit zumindest etwas hergestellt werde, fordert AUF „anteilsmäßige Zuwendungen“, so Jan Specht.
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AUF Gelsenkirchen sieht die politischen Gegner im Vorteil bei ihrer Arbeit durch Personalzuschüsse
Bislang ergibt sich aufgrund eines Ratsbeschlusses von Dezember 2007 folgende Regelung für Einzelmandatsträger wie Jan Specht: Kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen sie einen Raum bis zu 20 Quadratmeter Größe, ausgestattet mit einem PC, Internetanschluss, Drucker und einem Telefon, die Nebenkosten (Strom, Reinigung, Heizung, Wasser, Grundbesitzabgaben) entfallen, trägt also die Stadt.
AUF würde es als gerecht empfinden, wenn für alle die Zuwendungen gestrichen würden, um Gleichheit zu schaffen. Das Bündnis sieht die größeren politischen Gegner im Vorteil. Ihnen fließen Personalkostenzuschüsse zu: Für die ersten zehn Mitglieder soll laut Beschlussvorlage ab 2021 eine Fraktion 9600 Euro jährlich pro Stadtverordnetem erhalten, ab dem elften Mitglied 5700 Euro pro Stadtverordnetem.
Die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnisgrüne und FDP haben für die Ratssitzung einen gemeinsamen Antrag gestellt, wonach von allen Fraktionen und Ratsgruppen eine Vergütung aller Angestellten nach TVÖD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) erwartet wird.
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