38 Interessierte bei Interessebekundungsverfahren - davon 19 katholische Eltern. Dass neuerliche Entscheidung anders ausfällt, scheint unwahrscheinlich

Im Interessebekundungsverfahren an der katholischen Grundschule Erdbrüggenstraße haben sich 38 Eltern interessiert gezeigt: 19 katholische und 19 Interessenten anderer Konfessionen. Das teilte Bildungsdezernent Manfred Beck dem Schulausschuss mit. Jetzt sei der Weg frei für einen neuerlichen Ratsbeschluss.

Hintergrund: Der Rat hatte im Zuge der Umsetzung des Schulentwicklungsplanes beschlossen, die katholische Grundschule an der Erdbrüggenstraße zu schließen, und die dort noch bestehende zweite Grundschule zur Gemeinschaftsgrundschule zu machen. Gegen diesen Beschluss klagten Eltern vor dem Oberverwaltungsgericht - und bekamen Recht. Das Gericht wies der Stadtverwaltung einen Formfehler nach: Sie hätte in der entsprechenden Vorlage die Anzahl möglicher Interessenten ausweisen müssen.

Man erzielte einen Vergleich: Die Stadt Gelsenkirchen sollte ein Interessebekundungsverfahren durchführen. Dabei konnten Eltern zwar ihr Interesse an einer Anmeldung bekunden, mussten ihr Kind aber an einer anderen Schule anmelden.

„Es ist bedauerlich, dass es zu diesem Fehler gekommen ist, gerade wegen der emotionalen Blessuren, die bei einer Schulschließung immer erheblich sind”, sagte Beck. Dass das Ergebnis der neuerlichen Ratsentscheidung anders ausfallen wird, als beim letzten Mal, ist mehr als unwahrscheinlich. Damals hatten sich sowohl SPD als auch CDU mit großer Mehrheit für die Schließung ausgesprochen.