Gelsenkirchen. Der Bund der Steuerzahler hat die Bestattungskosten in NRW verglichen. Am meisten Geld muss man in einer Nachbarstadt von Gelsenkirchen zahlen.
Das letzte Hemd hat keine Taschen, sagt man – aber wer sich schon einmal nach dem Tod eines Angehörigen um die Formalitäten der Beisetzung kümmern musste, der weiß, dass das eine teure Angelegenheit sein kann. Doch die Kosten für eine Beerdigung sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich, sie richten sich auch in Gelsenkirchen nach der jeweiligen Friedhofssatzung. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat jetzt die Kosten NRW-weit miteinander verglichen.
Ausgewertet wurden die Daten von insgesamt 57 Kommunen mit mehr als 60.000 Einwohnern. Es wurde eine Gesamtgebühr – bestehend aus Grabnutzungs-, Bestattungs-, Trauerhallengebühr – ermittelt für die Bestattung in einem Sargwahlgrab und einem Urnenreihengrab.
So hoch sind die Kosten in Gelsenkirchen
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Die höchste Gesamtgebühr für eine Bestattung in einem einstelligen Sargwahlgrab fällt in Gladbeck mit 5396 Euro an. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grabnutzungsgebühr für 33 Jahre, einer Bestattungsgebühr und einer Gebühr für die Nutzung eines „kleinen Feierraumes“. Sie liegt deutlich über dem NRW-Durchschnitt von rund 3118 Euro. Eine vergleichbare Bestattung kostet in Hagen 1848 Euro (Nutzungszeit 30 Jahre). Gelsenkirchen liegt in dieser Rechnung mit 3679 Euro über dem Durchschnitt.
Eine Urnenbestattung ist im Schnitt deutlich günstiger. Am teuersten ist sie in Dorsten (1875 Euro), am günstigsten in Gütersloh (531 Euro). Der NRW-Durchschnitt liegt hier bei rund 1340 Euro, in Gelsenkirchen sind es 1594 Euro. Allerdings hat die Auswertung die Friedhofsgebühren 2020 als Grundlage – die neue Gelsenkirchener Friedhofsgebührensatzung für 2021 beschließt der Stadtrat voraussichtlich im Dezember. Auch die Kosten für eine Beisetzung im neuen Kolumbarium sind hier noch nicht mit eingerechnet.
Das schlägt der Bund der Steuerzahler vor
Der Bund der Steuerzahler fordert die Kommunen auf, die Kosten für die Angehörigen zu senken – dazu gebe es mehrere Möglichkeiten, wie BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer sagt. So könne ein Teil der Unterhaltungskosten für Friedhöfe aus dem kommunalen Haushalt bezahlen werde, „denn Friedhöfe sind immer auch Oasen der Ruhe und Erholung, die dadurch wie Parkanlagen als Bestandteil des Stadtgrüns gelten“, so Steinheuer. Unbelegte Gräberflächen, die „auf Vorrat“ gehalten werden, seien wie öffentliches Grün ebenfalls aus dem kommunalen Haushalt zu finanzieren.
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