Gelsenkirchen/Bochum. Das kommt nicht alle Tage vor: Ein gesuchter Gelsenkirchener hat sich an die Bundespolizei gewandt, um zu erfahren, ob gegen ihn etwas vorliegt.

Ob ein junger Gelsenkirchener vielleicht vergessen hat, was er so alles auf dem Kerbholz hat? Oder trieb den 21-Jährigen die Reue? Das bleibt erst einmal unklar. Fest steht, der gesuchte Gelsenkirchener sitzt nun hinter Gittern, nach dem er Bundespolizisten selbst auf sich aufmerksam gemacht hat.

Gelsenkirchener verurteilt wegen Schwarzfahrens und mehrerer Diebstähle

Der 21-jährige Gelsenkirchener hat am Mittwoch, 18. November, am Bochumer Hauptbahnhof von sich aus Bundespolizisten gefragt, ob gegen ihn etwas vorliege. Die Beamten in der Wache bemühten kurzerhand den Computer, danach klickten die Handschellen.

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Gegen den jungen Mann lag ein Haftbefehl des Essener Amtsgerichts vor. Zu Last gelegt wird dem Gelsenkirchener Beförderungserschleichungen (Schwarzfahren) und Diebstähle, weswegen er eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verbüßen hat.

Bundespolizisten lieferten den 21-Jährigen daraufhin in die Bochumer JVA ein.