Gelsenkirchen. Ein 21-jähriger Asylbewerber aus Mali wurde zurück nach Italien überführt. Der Protest der linksextremen MLPD blieb erfolglos. Zum Hintergrund:

Mit Masken, Abstand und Transparenten protestierten am frühen Dienstagmorgen rund 15 Personen des Duisburger Vereins Solidarität International gegen die Abschiebung des 21-jährigen Asylbewerbers K. aus Mali. Sie hatten sich gegen 3.30 Uhr vor seiner Flüchtlingsunterkunft an der Zollvereinstraße zusammengefunden, nachdem sie von der geplanten Rückführung des jungen Mannes in das von der Corona-Pandemie besonders stark betroffene Italien erfahren hatten.

Schon im Vorfeld hatte sich der Verein, in dem auch Mitglieder der linksextremen Partei MLPD aktiv sind, für dessen Verbleib in Gelsenkirchen stark gemacht.

K. war nach Angaben des Vereins im März 2017 nach Italien geflohen, weil er nach der Ermordung seines Vaters durch einen korrupten Militäroffizier um sein Leben gefürchtet habe. In Italien seien die Verhältnisse für Flüchtlinge aber so katastrophal gewesen, dass er sich im Oktober 2018 nach Deutschland durchgeschlagen habe.

Seit Februar 2019 in Gelsenkirchen

Seit Februar 2019 lebte er in Gelsenkirchen, wo er zuletzt an einem Deutschkurs teilnahm. „Er war auch kurzzeitig bei der Firma Stölting angestellt, erhielt aber keine weitere Arbeitserlaubnis“, so Vereins-Mitglied Marlies Schumann.

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K.`s Asylantrag wurde abgelehnt, da Italien als Erstankunftsland zuständig sei; Abschiebungen wurden aber vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im März wegen der Corona-Pandemie zunächst freiwillig gestoppt.

Dass dieses Abschiebehindernis Ende Oktober 2020 vom BAMF aufgehoben wurde, weil eine Beruhigung der Corona-Lage in Italien zu verzeichnen sei, macht die Mitglieder des Vereins Solidarität International fassungslos. Denn in der Folge wurde vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen K.`s Abschiebung angeordnet in ein Land, wo es „systematische Fehler im Asylverfahren“ gebe und Menschenrechtsverletzungen drohten. „K. muss dort auf der Straße leben und wird sich selbst überlassen“, so Marlies Schumann.

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Nach Informationen dieser Redaktion hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen tatsächlich in einem anderen Asylverfahren Italien „menschenrechtswidrige Verhältnisse“ attestiert, u.a. weil Flüchtlingen nach ihrer Rückkehr kein Obdach gegeben werde.

Stadtsprecher Martin Schulmann erklärte auf Anfrage, die Verwaltung habe keinen Ermessensspielraum, die vom Verwaltungsgericht angeordnete Abschiebung auszusetzen. „Für die Unterbringungs- und Lebenshaltungskosten müsste sonst die Stadt aufkommen.“ Die Rückkehr von K. nach Deutschland ist nach Redaktions-Informationen nicht mehr möglich. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist unanfechtbar.