Gelsenkirchen. In der Stichwahl am 27. September entscheidet sich, wer neue oder neuer OB in Gelsenkirchen wird. Die Stimmabgabe dafür ist bereits möglich.
Die Kommunalwahlen gehen in in die Verlängerung: Für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters ist eine Stichwahl erforderlich, da keiner der beiden Kandidaten am Sonntag mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinen konnte. Karin Welge von der SPD war bei 40,4 Prozent gelandet, Malte Stuckmann (CDU) bei 25,1.
Die Stadt weist nun darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigungen ihre Gültigkeit behalten. Aber auch ohne dieses Dokument können alle Wahlberechtigten am Sonntag, 27. September bei der Stichwahl abstimmen. Sie müssen dann einen Personalausweis mitbringen.
Stichwahl um Gelsenkirchens OB-Posten steigt am 27. September
Seit Montag werden die Wahlscheine zur Stichwahl gedruckt. Das bedeutet zudem, dass jeder, der einen Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen zur Hauptwahl am 13. September gestellt hatte, nun auch automatisch einen Wahlschein zur Stichwahl am 27. September erhält. In diesem Fall muss also kein erneuter Antrag auf Briefwahl gestellt werden.
Der Postversand wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei wem die Briefwahlunterlagen aber bis Anfang nächster Woche nicht eingegangen sein sollten, der sollte sich mit dem Wahlamt der Stadt in Verbindung setzen.
Die Wahlscheinstellen sind ab heute wieder geöffnet. An der Horster Straße 6 in Buer und im Hans-Sachs-Haus in der Altstadt können Wählerinnen und Wähler an Ort und Stelle wählen. Geöffnet: Mo.-Mi. und Fr. 8-16, Do. 8-18 und Sa. 10-12 Uhr. Infos dazu auch unter: www.gelsenkirchen.de oder 0209/169 40 25 beim Wahlamt.