Gelsenkirchen. Ordnungsdienst, Polizei und Finanzbehörden finden in 15 Gelsenkirchener Barbershops viele Mängel. Verstöße gegen Maskenpflicht wurden geahndet.
Nach Hinweisen aus der Bevölkerung und aufgrund eigener Erkenntnisse haben das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt, die Polizei und die Finanzbehörde am Donnerstag, 3. September, insgesamt 15 Barbershops in der Gelsenkirchener Innenstadt überprüft. Dabei wurden teils erhebliche Mängel festgestellt.
Zwölfmal wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da erhebliche Verstöße gegen die Hygieneauflagen der Corona-Schutzverordnung vorlagen. Ein Betrieb musste versiegelt werden. Die Bauordnung wird diesen Betrieb wegen offenbar fehlender Baugenehmigungen im Detail überprüfen.
Der Kommunale Ordnungsdienst ahndete sieben Verstöße gegen die Maskenpflicht mit Verwarnungsgeldern von jeweils 50 Euro. Das Finanzamt stellte in 14 Betrieben teils erhebliche Mängel in der Kassenführung fest. Der Zoll kontrollierte mehrere Arbeitnehmer, deren Anmeldung noch überprüft wird. Gegen einen Betreiber wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Nichtführens von Stundenzetteln eingeleitet.
Im Hintergrund setzte die Polizei auch ihre Ermittlungen gegen die Clan-Kriminalität fort.
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