Gelsenkirchen. Meldung beim Gesundheitsamt ist nach der Rückkehr aus einem Risiko-Gebiet Pflicht. Mit Ferienende wird ein Abflauen der Corona-Fälle erwartet.
Ende der Sommerferien und damit Schulbeginn, das bedeutet für das Gelsenkirchener Corona-Krisenmanagement erneute Umstellungen. Denn per Landeserlass können sich Lehrer und Erzieherinnen freiwillig alle zwei Wochen auf eine Corona-Infektion testen lassen. Was diese nun dürfen, ist für eine weit größere Gruppe Pflicht, die Reiserückkehrer aus Risiko-Gebieten. „Denn die Liste dieser Länder ist lang“, kommentiert Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff knapp und ernst.
Zufrieden zeigte er sich nach einer ersten Rundfrage. Denn für Gelsenkirchen hätten sich mit gut 47 Ärzten, die die freiwilligen Tests durchführen wollen, so viele gemeldet, dass es eine „sehr gute Größe“ für Gelsenkirchen ergebe. Die Belastungssituation in den Praxen, berichtete Dr. Klaus Rembrink, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, sei in der Hinsicht nicht übermäßig. Meist könnten die Tests nach der Morgen- oder der Abendsprechstunde durchgeführt werden. Das sei abhängig von der internen Struktur der Praxen vor Ort. Unbedingt müsse aber der Besuch zur Testung rechtzeitig abgesprochen werden.
System ist zur Behandlung von Kranken ausgelegt - auch in Gelsenkirchen
„Unser Gesundheitssystem ist auf die Behandlung von Kranken ausgerichtet“, gab Rembrink grundsätzlich zu bedenken, „und jetzt müssen wir das Augenmerk auf die Untersuchung von Gesunden richten.“ Das funktioniere zurzeit noch recht gut, komme aber sicher in einen Grenzbereich.
Hauptproblem seien im Moment allerdings die Reiserückkehrer, denn für die gelte die Pflicht zur Meldung beim Gesundheitsamt „direkt“, wie Wolterhoff unterstrich. Mit dem Ende der Sommerferien allerdings wird nach und nach mit einem Abflauen der Fallzahlen gerechnet. „Für die Herbstferien müssen wir uns unter Umständen darauf einstellen, dass sich diese Lage wiederholt.“
„Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich umgehend in eine häusliche Quarantäne begeben“, erläuterte er, „wenn sie nicht schon an der Grenze oder am Flughafen getestet wurden, ordnet das Gesundheitsamt den Abstrich zu Hause an“. Der müsse qualifiziert sein, tatsächlich hätten einige bereits nicht anerkannt werden können, was für erneute Unsicherheit sorgen könne: „Nur Mund-Nasen-Abstrich, kein Bluttest.“ Das Gesundheitsamt entscheide dann auch über das Ende der Quarantäne.
Ärzte in der Nähe
Das Gesundheitsamt arbeitet bei den Testungen von Reise-Rückkehrern mit dem Roten Kreuz zusammen. „Im Fall, dass die Quarantäne angeordnet wird, schickt das DRK nach Rücksprache jemanden für den Abstrich vorbei“, beschreibt der Gelsenkirchener Amtsarzt Klaus Mika.
Das Gesundheitsamt hat für die Meldung von Rückkehrern aus Risiko-Gebieten über das Wochenende auch eine Online-Version des Formulars bereitgestellt: https://www.gelsenkirchen.de/de/soziales/gesundheit/coronavirus/. Die nächstgelegene Arztpraxis für einen Test findet sich ebenfalls im Internet unter https://www.coronatestpraxis.de/
„Wir kontrollieren das per Anruf, allerdings natürlich auch, um über den Gesundheitszustand der Betroffenen auf dem Laufenden zu bleiben und das weitere Vorgehen zu klären“, schilderte der Dezernent die ordnungsrechtliche wie gesundheitspolitische Dimension.
Verstöße würden ordnungsrechtlich geahndet, 250 Euro können als Bußgeld verhängt werden. Wolterhoff mahnte, das Reiseverhalten sei aktuell mit ungewöhnlichen Risiken verbunden. Allerdings seien „Quarantäne-Verweigerer“ glücklicherweise so gut wie kein Thema. Fragen müsse sich allerdings jeder, „ist alles, was ich privat darf, auch sinnvoll?“
Verdichtete familiäre Situationen in Gelsenkirchen
Wolterhoff bezog sich damit auf die Einschätzung, dass derzeit unter den Neuinfizierten etwa ein Drittel Reise-Rückkehrer, aber zwei Drittel Patienten seien, die sich in „verdichteten familiären Situationen“ angesteckt hätten, also bei Feiern beispielsweise.
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