Gelsenkirchen. Immer mehr Menschen in Deutschland sind nicht krankenversichert. Die Gelsenkirchener Verbraucherzentrale kann in solchen Fällen helfen.
Diese Meldung schockiert: 143.000 Menschen in Deutschland waren im vergangenen Jahr ohne Krankenversicherung. Das berichtete jetzt die Saarbrücker Zeitung und beruft sich auf Daten des Statistischen Bundesamtes. Auch in Gelsenkirchen ist das ein Thema.
„Derzeit gehen vermehrt Anfragen zu Krankenkassenbeiträgen bei uns ein“, sagt Sigrun Widmann, Leiterin der Verbraucherberatungsstelle in Gelsenkirchen. Insbesondere bei hohen Beitragsrückständen würden sich Verbraucher an die Fachstelle wenden. Obwohl seit 2007 eine Krankenkassenpflicht besteht und theoretisch niemand unversichert sein darf, kommt es immer wieder vor, dass Versicherte hohe Schulden bei den gesetzlichen Krankenkassen anhäufen.
Deshalb wenden sich die Hilfesuchenden an die Verbraucherzentrale Gelsenkirchen
Ein häufiger Grund dafür ist die Änderung des Versicherungsstatus. „Das passiert, wenn sich der Arbeitsplatz oder die generellen Lebensverhältnisse verändern und die Versicherten versäumt haben, den Krankenkassen dies rechtzeitig mitzuteilen“, sagt Rechtsanwalt Benjamin Zundel. Hilfesuchende in Gelsenkirchen seien beispielsweise Auslandsrückkehrer, die sich entschieden haben, wieder in Deutschland zu leben oder die den Wechsel aus einem Arbeitsverhältnis in die Selbstständigkeit wagen wollen oder wagen müssen.
Pflichtversichert, freiwillig, privat oder als Familienangehöriger: Es gibt verschiedene Versicherungsmöglichkeiten. Die Beiträge unterscheiden sich oftmals stark und sind nicht frei wählbar wie etwa ein Tarif einer Lebensversicherung. Oft sind es individuelle Kleinigkeiten, die im Einzelfall zu betrachten sind. Den Zusammenhang zwischen Versichertenstatus und Beitrag kennen zudem viele Versicherte nicht und sind überrascht, wenn sie hohe Beiträge zahlen müssen.
Für freiwillig Versicherte gelten andere Regeln
Während beispielsweise Pflichtversicherte mit einem Jahreseinkommen bis zu 62.550 Euro brutto automatisch gesetzlich krankenversichert sind, ihre Kasse frei wählen können und die Hälfte des Beitrags von 14,6 Prozent durch den Arbeitgeber übernommen wird, sieht es bei freiwillig Versicherten – dazu gehören Selbstständige oder Besserverdiener – ganz anders aus. Sie können sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Wer sich für die gesetzliche Versicherung entscheidet, ist damit freiwillig versichert. Beiträge sind dann nicht nur vom Verdienst abhängig, sondern die Versicherten müssen auf sonstige Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte ebenfalls anteilig Beiträge zahlen. Doch auch Geringverdiener wie Rentner oder Familienangehörige, die die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung nicht mehr erfüllen, können freiwillig versichert sein.
Laut Sigrun Widmann sei es wichtig, generell die Regeln zu kennen und durch eine frühzeitige Beratung Problemen aus dem Weg zu gehen. Sind Schulden bei der Kasse entstanden, ist man zwar weiter versichert, aber die Kasse hat das Recht, Leistungen zu reduzieren.
Hier finden die Ratsuchenden Hilfe
Die Verbraucherzentrale Gelsenkirchen bietet ab Ende August ein spezielles Beratungsangebot an. Vor Ort werden Fragen zum Gesundheitsrecht beantwortet. Zudem können Beitragsbescheide und Forderungen rechtlich geprüft werden. Auch bei Fragen zu Krankengeldern, gesundheitlichen Hilfsmitteln, Heilmitteln, Reha-Anträgen oder bei Verträgen mit Ärzten hilft die Beratungsstelle weiter. Als Honoraranwalt ist Rechtsanwalt Benjamin Zundel für die Verbraucherzentrale Gelsenkirchen tätig. Bei Bedarf wird auch eine Rechtsvertretung übernommen. Die Geschäftsräume der Verbraucherzentrale befinden sich an der Robert-Koch-Straße 4.
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