Gelsenkirchen. Die Ermittlungen gegen einen Gelsenkirchener Polizisten, der einen Angreifer erschossen hat, sind eingestellt worden.

Eingestellt hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen Polizisten, der im Januar dieses Jahres vor der Polizeiwache Süd an der Wildenbruchstraße auf einen Angreifer (37) geschossen und ihn tödlich verletzt hatte.

Einstufung der tödlichen Schüsse als Notwehr

Die Schüsse sind als Notwehr eingestuft worden. Der damals 23-jährige Kommissaranwärter und sein erfahrener Kollege sind von dem Ückendorfer mit einem Messer angegriffen worden. Daraufhin fielen mehrere Schüsse. Der 37-Jährige, laut Innenministerium psychisch krank, starb noch vor Ort.

Anfangsverdacht: Terroristischer Anschlag

Anfangs bestand der Verdacht, dass es sich um einen terroristischen Verdacht gehandelt hat, die weiteren Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei konnten das aber nicht erhärten.

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Der Getötete war der Polizei zuvor bereits wegen mehrerer Gewalttaten bekannt, unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

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Polizei Krefeld hatte die Ermittlungen übernommen

Zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs hatte aus Gründen der Neutralität das Polizeipräsidium Krefeld die Ermittlungen übernommen.

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