Gelsenkirchen. Wer in Gelsenkirchen Arbeitslosengeld II bezieht, muss ab September einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Die Corona-Sonderregelung läuft aus.
Während der Corona-Pandemie müssen Kunden des Jobcenters Gelsenkirchen keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Für Bewilligungszeiträume, die vom 31. März bis einschließlich 30. August dieses Jahres enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Diese Regelung läuft allerdings zum 30. August aus. Darauf weist jetzt das Jobcenter hin.
Jobcenter verschickt Schreiben an ALG II-Bezieher
Das Jobcenter verschickt deshalb ab sofort Schreiben an alle, deren Arbeitslosengeld II ab dem 31. August dieses Jahres endet. Die Weiterbewilligungsanträge müssen rechtzeitig im IAG eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die Antragsunterlagen auch bequem online über www.jobcentergelsenkirchen.de übermittelt werden.
Sonderregelungen zu Vermögen und Unterkunftskosten bis 30. September verlängert
Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten bis zum 30. September dieses Jahres. Dabei prüft das Jobcenter das Vermögen nur dann, wenn es „erheblich“ ist. „Erheblich“ ist ein Vermögen, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten erkennt das Jobcenter grundsätzlich in der vollen Höhe an.
Bisherige Regeln gelten für Neu- und Weiterbewilligungsanträge ab Oktober
Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab 1. Oktober dieses Jahres gestellt werden, gelten die bisher bekannten Regeln der Grundsicherung: Das Jobcenter prüft, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise müssen entsprechend beigebracht werden.
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