Gelsenkirchen. Zur Urlaubsplanung gehört die Corona-Info: Täglich rufen 40 bis 50 Gelsenkirchener die Hotline an und erkundigen sich, wie sich verhalten sollen.

Die Hälfte der Sommerferien ist passé. Die Rückkehrerzahlen aus Urlaubsländern werden in den nächsten Wochen ansteigen. Der städtische Krisenstab um Stadtdirektorin Karin Welge appelliert an die Pflichten vieler Urlauber in Coronazeiten. Jeder, der aus Risikogebieten nach Gelsenkirchen zurückkehrt, hat sich unverzüglich zu melden. Bei der Ankunft müssen Urlauber ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das den negativen Corona-Test bescheinigt. Der muss höchstens 48 Stunden vor der Abreise erfolgt sein.

Nicht anerkannt sind Schnelltests wie auch ein Bluttest

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Von Oliver Schade, Volker Mester und Beate Kranz

Wer aus dem Urlaub zurückkehrt und kein negatives Testergebnis vorlegen kann, der muss über einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne. Die Pflicht zum Test gilt übrigens auch für Kinder. Nicht anerkannt sind Schnelltests wie auch ein Bluttest. Darauf weist die stellvertretende Amtsärztin Dr. Emilia Wielers hin. Erforderlich sei ein so genannter PCR-Test, bei dem Abstriche vom Nasen- und Rachenraum erfolgten. Die Labore, die die Tests durchführen, müssen zertifiziert sein.

Bisherige Erfahrungen der Stadt Gelsenkirchen sind positiv

Stadtdirektorin Karin Welge und Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff vom Gelsenkirchener Krisenstab appellierten an die Urlaubsrückkehrer, sich an Corona-Regeln zu halten.
Stadtdirektorin Karin Welge und Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff vom Gelsenkirchener Krisenstab appellierten an die Urlaubsrückkehrer, sich an Corona-Regeln zu halten. © FUNKE Foto Services | Ingo Otto

Die bisherigen Erfahrungen mit zurückgekehrten Urlaubern sind aus Sicht der Stadt positiv. Die Bürger, sagt Karin Welge, reagierten besonnen und zeigten Verständnis für die außergewöhnliche Situation. „Das Stadtleben funktioniert“, sagt Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff. Die Menschen müssten zwar mit Einschränkungen leben, doch die Infektionszahlen seien gering. Täglich riefen zwischen 40 und 50 Urlaubsrückkehrer und Bürger, die Urlaub planen, an und erkundigen sich, wie sich verhalten sollen.

Reisen in Risikogebiete

Länder in der Karibik, in den Vereinigten Staaten wie auch Südamerika gelten als Risikogebiet. In Europa gehören sowohl die Türkei als auch Schweden dazu. Wer aus diesen Ländern zurückkehrt, muss sich auch bei einem negativen Testergebnis beim Gesundheitsamt melden.

Die Stadt will durch weitreichende Informationen und die Mithilfe ihrer Bürger verhindern, dass die Infektionskette in Zukunft möglicherweise nicht mehr verfolgt werden kann.

Über die Homepage der Stadt können sich Urlauber informieren oder bekommen Auskünfte über die Hotline 0209 1695000. Rückkehrer können sich über ein Formular auf www.gelsenkirchen an das Gesundheitsamt wenden. Hier kann auch das ärztliche Zeugnis mit dem Testergebnis hochgeladen werden.

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Die Stadt will vor allem mit Appellen und Informationen manche Unsicherheit bei Reisenden beseitigen. Viele seien durch mehrere Verordnungen im Lauf der letzten Wochen sicherlich verunsichert worden, glaubt Karin Welge. Ziel der Stadt sei es, zusätzliche Infektionsketten zu vermeiden. Doch bei allen Informationen und Appellen käme es vor allem auf die Einsicht und das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen an. Auch den städtischen Verantwortlichen sei bewusst, dass auch negative Testergebnisse Infektionen nicht hundertprozentig verhindern können. Karin Welge rät Urlaubern, das Reiseziel mit Vernunft und Verstand auszusuchen, nicht leichtsinnig zu sein und das Risiko zu minimieren.

Verpflichtende Anmeldung nach der Rückkehr aus Risikogebieten

Die verpflichtende Anmeldung nach der Rückkehr aus Risikogebieten ist im Interesse der Gesundheit aller, appelliert Luidger Wolterhoff an die Einsicht der Bürger. Außerdem kann es für Reisende, die vom karibischen Strand in die Emscher zurückkehren und sich nicht anmelden, teuer werden. Der Verstoß gegen die NRW-Corona-Einreiseverordnung und das Infektionsschutzgesetz kann die erlebten Urlaubsfreuden schnell trüben. Bis zu 25000 Euro Geldbuße können fällig werden.

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