Gelsenkirchen. Die Coronaschutzverordnung NRW regelt Details rund um den Schwimmsport neu. Die Stadtwerke Gelsenkirchen stehen in Kontakt mit den Vereinen.

Angesichts der besonderen Situation werden die Hallenbäder in Gelsenkirchen bis auf Weiteres nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein, erklären die Stadtwerke. Allerdings konnten mit der zum 15. Juni in Kraft getretenen Coronaschutzverordnung NRW viele der offenen Fragen zum Schwimmsport zumindest schon geklärt werden. Von der Zulässigkeit von Schwimmutensilien im Schwimmunterricht, über die Nutzung verschiedener Beckenarten bis hin zur Ausübung der nichtkontaktfreien Sportarten Wasserball und Synchronschwimmen sind nun alle Sportarten grundsätzlich wieder möglich.

Schwimmfreunde warten auf Signale

„Aus diesem Grund werden wir in der kommenden Woche mit den Schwimmvereinen in Gelsenkirchen Gespräche führen. Es ist geplant, dass der Vereinssport bald wieder Wasserflächen zur Verfügung gestellt bekommt. Dies selbstverständlich unter der Beachtung der im Sport vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln. Unsere Freibäder Jahnplatz und Sport-Paradies sind weiterhin für alle Schwimmbegeisterten zugänglich“, fasst Janin Meyer-Simon, Sprecherin der Stadtwerke, zusammen. Für Frühschwimmer, die primär „Bahnen ziehen wollen“, empfehle sich das 50-Meter-Schwimmbecken im Sport-Paradies. https://www.waz.de/staedte/gelsenkirchen/article228149537.ece

https://www.waz.de/article225919551.ece