Für Markthändler gibt es auch weiterhin keine kostenfreien Parkplätze. Die hatte ein Wild- und Geflügelhändel gefordert. Erfolglos

Keinen Erfolg hat Wild- und Geflügelhändler Anton Heitz mit seinem Vorstoß, den Marktbeschickern die Parkgebühren an Markttagen zu erlassen. Seine Beschwerde, die er jetzt im Verkehrsausschuss vortrug, wurde abgelehnt. Entsprechend sauer ist er: „Ich fühle mich abgeschmettert”, meint Anton Heitz.

60 Euro im Monat, 720 Euro damit im Jahr, muss Anton Heitz in die Parkautomaten werfen, wenn er seine Zugmaschine in der Nähe des Hauptmarktes abstellt. Zu viel, meint. Gerade in diesen Zeiten, in denen es den Markthändlern schlecht und die Wochenmärkte immer unattraktiver werden. Sein Argument: Was den Markthändlern hilft, hilft auch den Wochenmärkten. Und: Was in Dorsten möglich ist, sollte auch in Gelsenkirchen zu schaffen sein.

Rückendeckung fand Heitz bei der CDU. Die hatte vorgeschlagen, den Markthändlern ähnlich wie den Handwerkern einen Parkausweis zu gestatten. Das könne ein städtischer Beitrag sein, um wieder mehr Leben auf die Märkte, vor allem auf den Hauptmarkt am Margartehe-Zingler-Platz zu bringen.

Doch die Stadtverwaltung lehnt eine Ausnahmegenehmigung für Heitz & Co ab und dieser Einschätzung folgte die Ausschussmehrheit. Standpunkt der Stadt: Es gibt weder eine Rechtsgrundlage noch die Notwendigkeit einer Ausnahmeregelung. Gewährt man sie den Markthändlern, könnten andere auch auf das Ansinnen kommen. Argument der Stadt zudem: Heitz sei angeboten worden, in geringer Entfernung zum Marktplatz seine Zugmaschine abstellen zu können.

Für die verkehrspolitische Sprecherin der SPD, Margret Schneegans, seien die Probleme des Hauptmarktes ohnehin nicht „bei den Parkgebühren zu suchen”. Siehe Buer, dort laufe der Markt gut – auch mit Parkgebühren.