Gelsenkirchen. Wegen eines technischen Fehlers können sich Bürger in Gelsenkirchen derzeit keinen Bewohnerparkausweis ausdrucken. Was zu tun ist.

Wer in Zeiten der Corona-Pandemie seinen Bewohnerparkausweis verlängern möchte, muss wegen der anhaltenden Einschränkungen mit Verzögerungen beim Bürgerservice rechnen. Das teilte die Stadt Gelsenkirchen mit. Wann die Bürgercenter wieder den normalen Betrieb aufnehmen, ist noch nicht abschließend geklärt.

Die Stadt bittet daher darum, Bewohnerparkausweise rechtzeitig zu verlängern beziehungsweise zu beantragen. Außerdem erklärte die Verwaltung, dass es derzeit wegen eines technischen Fehlers nicht möglich ist, den Parkausweis zu Hause selbst auszudrucken. Es ist aber weiterhin möglich, unter www.gelsenkirchen.de/buergerservice einen Antrag auch online zu stellen. Sobald der technische Fehler behoben ist, können die Bewohnerparkausweise auch wieder selbst ausgedruckt werden.

Antrag auf Verlängerung neben den alten Parkausweis im Fahrzeug sichtbar auslegen

Um Verwarnungsgelder wegen Falschparkens ohne Ausweis zu vermeiden, genügt es laut Verwaltung derzeit, neben den abgelaufenen Bewohnerparkausweis einen Nachweis sichtbar im Fahrzeug auszulegen, der die Beantragung belegt. Ist die Verlängerung im Bürgercenter mit Terminvereinbarung beantragt worden, so genügt es die Terminreservierung auszulegen. Ist die Beantragung per Online-Antrag erfolgt, so gilt die generierte Fehlermeldung für einen Zeitraum von maximal vier Wochen als Nachweis. Persönliche Angaben wie zum Beispiel die E-Mail-Adresse oder das Geburtsdatum können unkenntlich gemacht werden. Wichtig ist lediglich die sichtbare Angabe des Fahrzeugkennzeichens.

Beim Erstantrag ist diese Vorgehensweise nicht machbar, daher die Bitte der Stadt um eine rechtzeitige Beantragung.