Gelsenkirchen. Gelsenkirchener Unternehmen können seit dem 17. April wieder Anträge auf Soforthilfe stellen. Für Auszahlungen gibt es nun noch mehr Sicherheit.

Nachdem das Antragsverfahren auf die NRW-Soforthilfen für Unternehmen aus der Region und auch aus Gelsenkirchen aufgrund von Betrugsfällen mit Fake-Internetseiten vorübergehend gestoppt wurde, sind seit Freitag, 17. April, wieder Anträge möglich. Für die Auszahlungen seien nun zusätzliche Sicherheitslinien eingezogen worden, berichtet die Bezirksregierung Münster.

Corona: Auszahlungen der NRW-Soforthilfe erfolgen wieder

So werde sichergestellt, dass die NRW-Soforthilfe ausschließlich dort ankommt, wo sie auch gebraucht werde, heißt es in einer Pressemitteilung der Bezirksregierung. Außerdem sei "es gelungen, die Bearbeitung soweit auf den Stand zu bringen, dass die ersten Auszahlungen bereits wieder erfolgt sind und der Großteil der momentan noch ausstehenden Anträge Anfang kommender Woche zur Auszahlung kommen wird".

Um dies zu erreichen, sei mit Hochdruck an den gesonderten Prüfungen im Falle von Doppelanträgen sowie bei den Anträgen durch Gesellschaften des bürgerlichen Rechts gearbeitet worden. "In allein 10.000 Fällen war es zu Doppelanträgen gekommen, die nun allesamt bereinigt sind", berichtet die Bezirksregierung. Außerdem seien alle Anträge, die bis zum Stopp des Verfahrens gestellt wurden, bereits geprüft worden und befinden sich schon im Auszahlungsverfahren.

Durchgehend sind 100 Mitarbeiter im Einsatz

Auch die Anträge, die seit dem 17. April gestellt wurden, werden bereits bearbeitet. Sobald die Auszahlung der vorbeschriebenen Fälle abgeschlossen ist, werden anschließend auch hier umgehend die Auszahlungen aufgenommen.

Um die Anträge auf NRW-Soforthilfe schnellstmöglich zu bearbeiten, hat die Bezirksregierung durchgehend rund 100 Mitarbeiter im Einsatz. Ein Großteil der Mitarbeiter bearbeite die Anträge derzeit auch an den Wochenenden, heißt es von der Bezirksregierung.

Weitere Information zur NRW-Soforthilfe gibt es hier.

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