Gelsenkirchen. Die Kindernotbetreuung in Corona-Zeiten wurde neu geregelt. Jetzt haben auch Menschen aus anderen Tätigkeitsbereichen Anspruch auf Hilfe.

Neu geregelt und erweitert wurden die Tätigkeitsbereiche, die zur Nutzung einer Kindernotbetreuung berechtigt sind. Das teilt die Stadt mit.

Stadt veröffentlicht eine ausführliche Liste der Tätigkeitsbereiche

Bürger, die in einem dieser Bereiche unabkömmlich sind, keine private Betreuung organisieren und keine flexible Arbeitszeiten oder Homeoffice nutzen können, dürfen die Notbetreuung nutzen. Zu den neuen Bereichen gehören etwa die Abwasserentsorgung, Tankstellen, der Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Post-, Kurier- und Expressdienste oder auch private Wach- und Sicherheitsdienste.

Eine ausführliche Liste ist unter https://bit.ly/2RRygQ0 zu finden.