Gelsenkirchen-Bulmke-Hüllen. Die Ursache nach einem Kellerbrand in Gelsenkirchen ist gefunden: Verpuffung nach Wartungsarbeiten. Polizei übt scharfe Kritik an Schaulustigen.

Die Ursache für den Kellerbrand mit fünf Verletzten und spektakulärem Hubschraubereinsatz in Gelsenkirchen ist Polizeiangaben zufolge gefunden worden. Wie die Behörde mitteilt, sei nach aktuellem Ermittlungsstand eine Verpuffung für das Feuer verantwortlich. Scharfe Kritik übte die Polizei an Schaulustigen, die am Unglücksort in Bulmke-Hüllen verweilten. Sie haben die Rettungsarbeiten von Polizei und Feuerwehr behindert.

Fünf Bewohner (20, 20, 25, 27, 55) eines Mehrfamilienhauses wurden bei dem Brand am Mittwochnachmittag an der Margaretenstraße in Bulmke-Hüllen verletzt. Zudem entstand Sachschaden in noch unbekannter Höhe. Das Feuer war laut Feuerwehr gegen 17.10 Uhr in einem Kellerraum ausgebrochen. Zu der Zeit hielt sich dort ein 27-Jähriger auf. Er erlitt schwere Verletzungen und wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen. Der 27-jährige Hausbewohner hatte im Flur des Kellers Wartungsarbeiten an einem Motorrad durchgeführt.

"Wahrscheinlich nur aus reiner Sensationslust haben Schaulustige den Einsatz der Polizei und Feuerwehr behindert", teilte die Polizei am Donnerstag mit. Am Landeplatz des
Rettungshubschraubers habe sich eine Vielzahl von Menschen versammelt, die Foto- und
Filmaufnahmen am Unglücksort machten. Um den 27-jährigen Verletzten davor zu schützen, "musste die Polizei einen Lkw anhalten und den Fahrer bitten, sein Fahrzeug als Sichtblockade an der Örtlichkeit zu platzieren", erklärte Polizeisprecher Christopher Grauwinkel.

Warnung: Gaffern droht Bußgeld, Filmen und Fotografieren wird mit zwei Jahren Haft bestraft

Die Gelsenkirchener Polizei sendet aufgrund der Behinderungen durch Schaulustige einen eindringlichen Appell und eine Warnung an die Bevölkerung: "Allein schon das Gaffen kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Fotografieren oder Filmen einer hilflosen oder verletzen Person stellt nach Paragraf 201a einen Straftatbestand dar und kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden", mahnt die Polizei. Soweit es die Situation am Einsatzort zulasse, verfolge die Behörde das verbotswidrige Verhalten von "Gaffern" konsequent.

Der Appell der Polizei: "Befriedigen Sie nicht Ihre Sensationslust auf Kosten anderer und erstellen, veröffentlichen und verbreiten Sie niemals Fotos oder Videos vom Einsatz und hilflosen Personen. Sie behindern dabei auch die Rettungskräfte - im Ernstfall ist jede Sekunde wichtig!"

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