Gelsenkirchen. Der Kommunale Ordnungsdienst Gelsenkirchen hat rund 200 Betriebe überprüft. Folge: 39 Anzeigen, mehr als 18.000 Euro an Bußgeldern insgesamt.
Mit einem erhöhten Personaleinsatz kontrolliert der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) in Gelsenkirchen die Einhaltung der Coronaschutzvorschriften. Die gute Nachricht: Die meisten Bürger halten sich daran. Aber es gibt nach wie vor Unbelehrbare. Von Donnerstag bis Samstag nahmen die Doppelstreifen rund 200 Gewerbebetriebe unter die Lupe. Ergebnis: insgesamt 39 Anzeigen, mehr als 18.000 Euro an Bußgeldern insgesamt.
Donnerstag: 5000 Euro Bußgeld für Gaststätten-Betreiber nach Verstoß
Neben Polizeikräften sind im Gelsenkirchener Stadtgebiet täglich auch 18 Doppelstreifen des KOD von sieben bis 22 Uhr unterwegs, um die Einhaltung der Coronaschutzverordnung zu überwachen. Am Donnerstag, 26. März 2020, haben die Kontrolleure rund 100 Betriebe überprüft und danach 20 Anzeigen auf den Weg gebracht.
Die Bußgeldhöhen bewegen sich dabei nach Angaben von Stadtsprecher Martin Schulmann, „im Rahmen von 200 Euro bei einer verbotenen Ansammlung mit mehr als zwei Personen, über 4000 Euro für ein Tanzlokal und den Betrieb einer Bar bis hin zu einem Bußgeld in Höhe von 5000 Euro für den Betrieb einer Gaststätte.“ Darüber hinaus seien zahlreiche Gefährderansprachen erforderlich gewesen.
Neben dem KOD ist auch die städtische Abteilung Gewerbe an den Kontrollen beteiligt. Hier lag der Schwerpunkt bei den Auflagen für Baumärkte. Bei den Kontrollen gab es am Donnerstag laut Stadt keine Beanstandungen.
Freitag: Shisha-Verkäufer muss mindestens 4000 Euro zahlen
Rund 80 Gewerbebetriebe waren es dann am Freitag, 27. März 2020, die kontrolliert wurden. Ergebnis: sechs Anzeigen. „Ein Verkäufer von Shisha-Zubehör hat gegen das ausgesprochene Betriebsverbot verstoßen, das Verwarngeld dafür beträgt mindestens 4000 Euro“, so Schulmann. Zwei Verstöße gegen Hygienevorschriften seien außerdem mit jeweils 1000 Euro geahndet worden. In zwei Metzgereien wurde der Mindestabstand der Kunden von 1,5 Metern nicht eingehalten. Es fehlte an entsprechenden Markierungen. Dazu kommen noch drei Strafgelder in Höhe von je 200 Euro wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsverbot von mehr als zwei Personen.
Insbesondere wurden am Freitag die Gewerbebetriebe an den Hauptverkehrsstraßen kontrolliert. Auf der Polsumer Straße musste erhöhte Aufklärungsarbeit geleistet werden. Bei Schwerpunktkontrollen der Gewerbeaufsicht in Horst, Buer und Erle gab es dagegen keine Beanstandungen.
Schwerpunktkontrollen fanden außerdem auf Spiel- sowie Bolzplätzen, Skateranlagen (65-70 Kontrollen), in Parkanlagen (rund 60 Prozent aller Parkanlagen), in Lebensmittelgeschäften und den Innenstädten Buer sowie Gelsenkirchen statt. An den Spiel- und Bolzplätzen mussten vermehrt die Absperrungen wiederhergestellt werden.
Samstag: Ermahnungen im Stadtquartier Graf Bismarck
Am Samstag lag ein Schwerpunkt der Kontrollen im Wohngebiet am Hafen Graf Bismarck. Dort waren nach Angaben der Stadt aber „nur vereinzelt Ermahnungen erforderlich“.
Im Stadtgebiet wurden am Samstag 13 Bußgeldverfahren eingeleitet, gegen zwölf Personen aufgrund des Versammlungsverbots. Ihnen droht ein Bußgeld in Höhe von je 200 Euro. Ein Gastronomiebetrieb muss dagegen mit einem Bußgeld von mindestens 4000 Euro rechnen.
Nach wie vor, so Martin Schulmann, sei das Anrufaufkommen bei der Stadt-Leitstelle ( 0209 169 3000) in Sachen Corona ungebrochen hoch.
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